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ROUTE

Rundfunkbeitrag

Interaktive Checkliste zum Rundfunkbeitrag: Neuanmeldung, Mitbewohner-Regelung in der WG oder Befreiung. Der Assistent wählt automatisch den richtigen Weg für Ihre Situation.

✓ Geprüft: 15.8.2026

Der Rundfunkbeitrag ist die Pflichtabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 18,36 € im Monat pro Wohnung, nicht pro Person — und völlig unabhängig davon, ob ein Fernseher vorhanden ist. Ob eine, zwei oder fünf Personen in der Wohnung leben: Gezahlt wird genau einmal, und daraus folgt alles Weitere in dieser Route.

Route auf Sie zuschneiden

Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.

Beziehen Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG?

Zahlt in Ihrer Wohnung schon jemand den Rundfunkbeitrag?

  1. 1

    SCHRITT

    Rundfunkbeitrag: Erstanmeldung

    Ein Haushalt – ein Beitrag. Anmeldung online in 5 Minuten.

  2. 2

    SCHRITT

    Rundfunkbeitrag: WG – Mitbewohner zahlt bereits

    Zahlt ein Mitbewohner bereits, müssen Sie nicht noch einmal zahlen. Sie benötigen nur seine Beitragsnummer.

  3. 3

    SCHRITT

    Rundfunkbeitrag: Befreiung von der Beitragspflicht

    Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und BAföG sind vollständig befreit. Es muss lediglich ein Antrag gestellt werden.

Mehr über diese Route

Wichtig ist vor allem eines: Die Pflicht beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Brief. Der Brief kommt ohnehin, nur ist bis dahin bereits ein Rückstand aufgelaufen — Forderungen über mehrere hundert Euro nach zwei Jahren Schweigen entstehen genau so, samt Mahngebühren. Die Anmeldung selbst dauert fünf Minuten auf der offiziellen Seite.

Danach trennt die Route drei Situationen. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, hat Anspruch auf vollständige Befreiung, rückwirkend bis zu drei Jahre, sofern der Bescheid den Zeitraum abdeckt. Zahlt bereits ein Mitbewohner, genügt dessen Beitragsnummer. In allen übrigen Fällen ist es die normale Erstanmeldung.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Was kostet das im Jahr und wovon hängt die Summe ab?

18,36 € im Monat, also rund 220 € im Jahr — pro Wohnung. Weder die Zahl der Bewohner noch das Vorhandensein von Fernseher, Radio oder Computer ändern daran etwas: Bemessungseinheit ist die Wohnung, nicht das Gerät und nicht die Person.

Was passiert, wenn man sich einfach nicht anmeldet?

Der Beitrag läuft trotzdem — ab dem Einzugsdatum. Nach ein bis zwei Jahren kommt die Forderung für den gesamten Zeitraum plus Mahngebühren, und Beträge im dreistelligen Bereich sind dabei der Normalfall. Die eigene Anmeldung in der ersten Woche nach dem Umzug ist deshalb keine Formalie, sondern der Weg, nicht doppelt zu zahlen.

Umgezogen oder aus der WG ausgezogen — was ist zu tun?

Die Pflicht hängt an der Wohnung: Beim Umzug wird die alte abgemeldet und die neue angemeldet. Beim Auszug aus einer WG, in der Sie gezahlt haben, reicht das Wegziehen nicht — solange die Anmeldung auf Sie läuft, läuft auch der Beitrag. Die Beitragsnummer aus der Bestätigung gehört neben die Steuer-ID: Sie wird bei jeder dieser Änderungen gebraucht.

Ist eine bewilligte Befreiung dauerhaft?

Nein, sie gilt exakt so lange wie Ihr Leistungsbescheid. Läuft er aus, endet die Befreiung automatisch und ohne Vorwarnung, und der Beitrag läuft ab diesem Zeitpunkt wieder. Deshalb gehört eine Erinnerung auf das Enddatum und der neue Bescheid rechtzeitig eingereicht.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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