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SCHRITT

Aufenthalt nach der Scheidung: die Drei-Jahres-Regel

Wenn der Aufenthaltstitel über die Ehe kam, berührt die Scheidung ihn. Das Gesetz gewährt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre in Deutschland bestand.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Ausländerbehörde (ABH)

Kommunale Behörde

Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrer Meldeadresse. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.

Für Zugewanderte entscheidet dieser Schritt oft mehr als die Scheidung selbst. Ein über die Ehe erworbenes Aufenthaltsrecht hängt an der Ehe — aber nicht auf Dauer. Die Schwelle heißt drei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft rechtmäßig in Deutschland. Wo Sie relativ zu dieser Schwelle stehen, sollten Sie wissen, BEVOR das Trennungsjahr beginnt.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe die drei Jahre ab der Hochzeit gerechnet und lag acht Monate daneben — gezählt wird ab dem Zuzug nach Deutschland. Gut, dass ich vor dem Antrag nachgerechnet habe.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Aus der Praxis: Nachweise des Zusammenlebens früh sichern — gemeinsame Meldung, Verträge auf beide, datierte Fotos. Nach dem Auszug wird das Sammeln deutlich schwerer.


HÄUFIGE FRAGEN

Fällt der Aufenthaltstitel mit der Scheidung weg?

Nein. Das Gesetz verlängert das Aufenthaltsrecht als eigenständiges, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat. Zunächst um ein Jahr, danach nach den allgemeinen Regeln — Arbeit, Einkommen, Versicherung.

Und wenn die drei Jahre nicht erreicht sind?

Dann greift die Härtefallregelung: Das Gesetz nennt Fälle, in denen die Rückkehr eine erhebliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange bedeutet, ausdrücklich auch Gewalt in der Ehe. Das ist keine Automatik, sondern eine Einzelfallentscheidung der Behörde — hier gehört anwaltliche Begleitung dazu.

Zählt eine im Ausland geschlossene Ehe?

Die Ehe wird anerkannt, aber die drei Jahre bemessen sich nach dem Zusammenleben in Deutschland, nicht nach dem Datum der Urkunde. Gemeinsame Jahre vor dem Zuzug zählen dafür nicht.

Muss ich die Trennung melden?

Ja. Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Umstand, den die Behörde kennen muss. Schweigen sichert den Status nicht: Spätestens bei der Verlängerung kommt die Frage, dann aber mit dem Verdacht des Verschweigens.

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