Nach dem Einspruch zählen zwei Dinge. Das erste ist angenehm: die strittige Nachzahlung lässt sich über die Aussetzung der Vollziehung legal aufschieben. Das zweite ist eine Warnung: das Finanzamt prüft den Bescheid vollständig und kann ihn theoretisch verschlechtern (Verböserung), muss aber vorwarnen — dann wird der Einspruch ohne Verlust zurückgenommen.
Steuerbescheid: Nach dem Einspruch
Während des Einspruchs kann die strittige Nachzahlung über die Aussetzung der Vollziehung offenbleiben. Aber es droht die Verböserung: das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid und kann ihn sogar verschlechtern — dann lässt sich der Einspruch zurücknehmen.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Finanzamt
BundesbehördeZentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.
› Details und Tipps
Dem Einspruch gleich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beigelegt — die strittigen 800 € nicht gezahlt, solange geprüft wurde. Zu meinen Gunsten entschieden, gezahlt gar nicht. Ohne den Antrag wäre das Geld vorab weg gewesen.
Kommt die Ankündigung einer möglichen Verböserung — nicht in Panik: das ist Ihr Signal, den Einspruch zurückzunehmen und beim alten Bescheid zu bleiben. Die Rücknahme geht bis zur Einspruchsentscheidung; so riskieren Sie mit dem Einspruch nichts.
HÄUFIGE FRAGEN
Muss ich den strittigen Betrag während des Einspruchs zahlen? ▾
Der Einspruch selbst hemmt die Zahlung nicht. Aber Sie können die Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 AO): bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit darf der strittige Teil bis zur Entscheidung offenbleiben.
Was ist die Verböserung und warum gefährlich? ▾
Nach § 367 AO prüft das Finanzamt beim Einspruch den ganzen Bescheid neu und darf ihn auch zu Ihren Ungunsten ändern. Es muss aber vorwarnen — dann können Sie den Einspruch zurücknehmen und den ursprünglichen Bescheid behalten.
Einspruch abgelehnt — was nun? ▾
Es kommt die Einspruchsentscheidung. Dagegen bleibt 1 Monat für die Klage beim Finanzgericht. Das ist der Gerichtsweg: länger, mit Kosten und oft Anwalt. Die Chancen abwägen (und ggf. die Rechtsschutzversicherung einschalten) vor der Klage.