Mit der Abgabe ist es nicht vorbei: das Finanzamt schickt Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid, später die Gemeinde den Grundsteuerbescheid mit der Summe. Gleichen Sie die ersten beiden mit Ihrer Erklärung ab — ein Fehler bei Fläche oder Bodenrichtwert zieht eine zu hohe Summe nach sich. Bei Abweichung bleibt 1 Monat für den kostenlosen Einspruch. Der Hebesatz dagegen ist Politik der Stadt und wird getrennt beanstandet.
Grundsteuer: Bescheid prüfen und danach
Nach der Abgabe kommen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Wie Sie sie prüfen, bei Fehlern binnen 1 Monat Einspruch einlegen und warum die Endsumme ab 2025 die Gemeinde über ihren Hebesatz festsetzt.
✓ Geprüft: 20.7.2026
WAS ZU TUN
Finanzamt
BundesbehördeZentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.
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Ich habe den Grundsteuerwertbescheid mit dem gespeicherten Transferticket abgeglichen — die Fläche stimmte, den Bodenrichtwert hatte das Finanzamt höher angesetzt. Innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und den BORIS-Ausdruck beigefügt.
Verwechseln Sie die zwei Streitpunkte nicht: Datenfehler — Einspruch beim Finanzamt binnen Monatsfrist; zu hohe Summe wegen Hebesatz — das ist Sache der Gemeinde und ein eigener Weg. Klären Sie zuerst, wogegen Sie sich wehren.
HÄUFIGE FRAGEN
Was kommt nach der Abgabe? ▾
Das Finanzamt schickt Grundsteuerwertbescheid (Objektwert) und Grundsteuermessbescheid (Messbetrag). Darauf aufbauend schickt die Gemeinde später den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit der Zahlsumme — nach den neuen Regeln ab 2025.
Fehler im Bescheid gefunden — was tun? ▾
Binnen 1 Monat ab Zugang Einspruch beim Finanzamt einlegen, das ist kostenlos. Häufige Fehler sind falsche Fläche oder Bodenrichtwert. Gegen die Endsumme der Gemeinde wird getrennt und direkt bei der Gemeinde vorgegangen.
Warum ist meine Grundsteuer gestiegen? ▾
Die Endsumme hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, den jede Stadt selbst festlegt. Die Reform ist als Umverteilung gedacht, im Einzelfall kann die Summe steigen oder fallen. Prüfen Sie die Daten im Bescheid, der Hebesatz ist Sache der Gemeinde.