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SCHRITT

Verträge, Rente und Versicherungen danach

Verträge enden nicht von selbst: manche gehen auf die Erben über, andere eröffnen ein Sonderkündigungsrecht. Zugleich gibt es Leistungen, die kurzfristig beantragt werden müssen.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

Der letzte Schritt hat die längste Liste, ist aber der berechenbarste: Verträge und Leistungen reagieren nicht von selbst auf einen Todesfall. Jede Mitteilung geht einzeln raus, mit Kopie der Urkunde — und bei Rentenleistungen laufen kurze Fristen.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Abos wurden noch vier Monate abgebucht, weil ich dachte, sie enden von selbst. Tun sie nicht — jedes braucht sein eigenes Schreiben.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Gehen Sie in den ersten Wochen zur Rentenversicherung. Für einen Teil der Leistungen sind die Fristen kurz, später ist nichts mehr nachzuholen.

Nützliche Tools

  • Zentrales Testamentsregister legal-info

    Zentrales Testamentsregister: wo Verfügungen registriert werden und wie das Gericht sie im Erbfall findet.


HÄUFIGE FRAGEN

Endet der Mietvertrag mit dem Tod? ▾

Nein, er endet nicht automatisch. Für Mietverhältnisse sieht das Gesetz besondere Regeln vor: Ein bestimmter Personenkreis kann eintreten, und den Beteiligten steht innerhalb einer Frist ein Sonderkündigungsrecht zu. Schnell handeln lohnt, sonst läuft die Miete weiter.

Was tun mit Versicherungen und Abos? ▾

Schriftlich kündigen und die Sterbeurkunde in Kopie beilegen. Manche Verträge enden, andere gehen auf die Erben über, wieder andere eröffnen ein Kündigungsrecht. Von selbst endet fast nichts, die Abbuchungen laufen weiter.

Gibt es Leistungen für Hinterbliebene? ▾

Ja, die Rentenversicherung sieht Leistungen für hinterbliebene Ehegatten und Kinder vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für einzelne Leistungen gelten kurze Antragsfristen, deshalb gehört der Kontakt in die ersten Wochen und nicht ans Ende der Liste.

Was passiert mit dem Konto des Verstorbenen? ▾

Das Konto verschwindet nicht: Die Bank stellt es um und gewährt Erben Zugang gegen Nachweis der Erbenstellung. Lastschriften können weiterlaufen, deshalb gehört die Bank zu den ersten Adressen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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