TÜV / HU: Hauptuntersuchung
Pflichtprüfung alle 2 Jahre. Bei Fristüberschreitung drohen Bußgeld bis 75 € und ein Punkt in Flensburg.
WAS ZU TUN IST
Was ist das und wann handeln?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die obligatorische staatliche Sicherheits- und Umweltprüfung. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zuerst das HU-Datum im Fahrzeugschein (Teil I) und auf dem Nummernschild-Aufkleber prüfen. Läuft die HU in weniger als 2 Monaten ab, besser vor der Zulassung durchführen lassen.
Wo buchen
Online-Termin bei TÜV oder DEKRA – in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen verfügbar (auch TÜV Nord, TÜV Rheinland, GTÜ, CITA, je nach Region).
Typische Fehler
Ich habe ein Auto mit HU 'bis Ende des Monats' gekauft. Nicht nachgeschaut – die Frist war 3 Tage vorher abgelaufen. Verkehrskontrolle: 60 € Bußgeld und Fahrverbot bis zur nächsten HU. Das HU-Datum vor dem Kauf prüfen – es ist ein Verhandlungsargument.
Mein Auto hat die HU nicht bestanden – die Bremsen waren defekt. Ich bin 'kurz nach Hause' gefahren – der Prüfer hatte 'gefährliche Mängel' festgestellt und die Weiterfahrt verboten. Abschleppkosten: 120 €. Bei gefährlichen Mängeln das Auto nicht bewegen – nur Abschleppwagen oder Reparatur vor Ort.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie oft wird die Hauptuntersuchung durchgeführt? ▾
Nach §29 StVZO: Für Neuwagen erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Das Datum der nächsten HU steht im Fahrzeugschein (Teil I) und auf dem Aufkleber am Nummernschild. Überschreitung bis 2 Monate: Verwarnung; 2–8 Monate: 60 € Bußgeld; mehr als 8 Monate: 75 € und 1 Punkt.
Was kostet die HU und wer führt sie durch? ▾
Kosten: 80–130 € je nach Organisation und Region. Akkreditierte Stellen: TÜV SÜD, TÜV Nord, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ, CITA. Preisunterschiede sind gering – wählen Sie nach Standort und Verfügbarkeit.
Was passiert, wenn das Auto die HU nicht besteht? ▾
Der Prüfer klebt einen roten Aufkleber (erhebliche Mängel) oder untersagt die Weiterfahrt (gefährliche Mängel). Bei roten Aufkleber: 1 Monat Zeit zur Behebung, danach Nachprüfung nur der bemängelten Teile. Bei gefährlichen Mängeln: Abschleppwagen.