ROUTE
Gebrauchtwagen kaufen
Gebrauchtwagen kaufen: Kaufvertrag, Versicherung, Kennzeichen, TÜV/HU und Zulassung.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Der Gebrauchtwagenkauf in Deutschland besteht aus fünf Schritten, und die Reihenfolge zählt mehr als das Tempo: Kaufvertrag, Versicherung mit eVB-Nummer, bei Bedarf Kurzzeitkennzeichen, Hauptuntersuchung und Zulassung. Auslassen lässt sich keiner — ohne gültige Zulassung darf nicht gefahren werden, und ohne eVB gibt es keine Kennzeichen.
Route auf Sie zuschneiden
Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.
Ist das Auto abgemeldet? Dann fehlen die Kennzeichen oder es sind Kurzzeitkennzeichen montiert.
Ist die Hauptuntersuchung fällig? Monat und Jahr stehen auf der Plakette am hinteren Kennzeichen.
› Mehr über diese Route
Das Teuerste entscheidet sich vor der Geldübergabe, nämlich im Vertrag. Dort werden Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten: Ab diesem Moment tragen Sie die Verantwortung, und genau dieser Punkt entscheidet Streitigkeiten über Knöllchen vom Tag des Kaufs. Leere Felder gehören nicht in den Vertrag — ein «später ausgefüllter» Kilometerstand kann im Exemplar des Verkäufers deutlich niedriger stehen, und beim Weiterverkauf haften Sie dafür.
Finanziell ist die Route günstig, aber mit Fallen. Die Zulassung kostet rund 26–50 €, die Kennzeichen 20–30 €, die HU 80–130 € alle zwei Jahre. Teurer wird Unaufmerksamkeit: ab zwei Monaten HU-Verzug 60 €, ab acht Monaten 75 € und ein Punkt in Flensburg, und eine Fahrt ohne Kurzzeitkennzeichen mit abgemeldetem Fahrzeug beginnt bei 70 €.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Datum und Uhrzeit der Übergabe nicht in den Vertrag schreiben. Ein Bußgeldbescheid vom Kauftag wird so zum Streit darüber, wer gefahren ist — ohne exakte Zeit fehlt der Beweis.
- Leere Felder im Vertrag lassen. Der Klassiker ist der offene Kilometerstand: Im Exemplar des Verkäufers kann er zehntausende Kilometer niedriger stehen, und beim Weiterverkauf haften Sie.
- Ohne beide Fahrzeugdokumente zur Zulassungsstelle fahren. Teil II (Brief) ohne Teil I (Schein) wird nicht akzeptiert: Letzterer wird für die Abmeldung durch den bisherigen Halter gebraucht, und der Termin muss wiederholt werden.
- Die normale eVB fürs Kurzzeitkennzeichen verwenden. Der reguläre Vertrag deckt kein nicht zugelassenes Fahrzeug, ein Unfall bei der Überführung bleibt an Ihnen — dafür braucht es eine eigene Überführungsversicherung.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
In welcher Reihenfolge geht man vor?▾
Zuerst der Kaufvertrag samt Prüfung von Papieren und VIN, dann Versicherung und eVB-Nummer. Ist das Fahrzeug abgemeldet, folgt das Kennzeichen für die Überführung. Ist die HU abgelaufen oder fällig, kommt sie als Nächstes. Und ganz am Ende die Zulassung, bei der alle vorherigen Nachweise gleichzeitig gebraucht werden.
Was kostet die Anmeldung zusätzlich zum Fahrzeug?▾
Die Zulassung rund 26–50 €, die Kennzeichen 20–30 €. Eine fällige HU legt 80–130 € dazu. Für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs ist das Überführungskennzeichen nach § 19 FZV mit etwa 11 € die günstigere Variante. Dazu kommt die Versicherung, deren Höhe von SF-Klasse und Fahrerkreis abhängt.
Was gehört vor der Geldübergabe geprüft?▾
Beide Fahrzeugdokumente, die VIN an Karosserie und Papieren, die Servicehistorie und das Datum der nächsten HU — es steht auf dem Aufkleber am hinteren Kennzeichen und in Teil I. Eine abgelaufene oder bald fällige HU ist kein Grund gegen den Kauf, aber ein Verhandlungsargument: Die Untersuchung kostet 80–130 €, Mängel deutlich mehr.
Kann man die Versicherung mit späterem Beginn abschließen, um zu sparen?▾
Nein. Die Versicherung muss ab dem Zulassungstag gelten: Eine eVB mit Beginndatum in der Zukunft weist die Zulassungsstelle zurück. Der Code selbst gilt 30 Tage ab Ausstellung, deshalb holt man ihn kurz vor dem Termin und nicht auf Vorrat.