Bis zum Sommer 2026 gab es bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten eine einfache Orientierung: unter 150 Euro keine Abgaben. Diese Orientierung existiert nicht mehr, und genau deshalb führen alte Anleitungen derzeit besonders oft in die Irre.
Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat: die 150-Euro-Grenze ist weg
Die Abgabenfreiheit für Sendungen unter 150 Euro ist vollständig entfallen. An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Position der Zollanmeldung.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
Zollverwaltung / Hauptzollamt
federalVerzollung bei der Einfuhr aus Drittländern: zuständig ist das Hauptzollamt am Ort der Einreise oder an Ihrem Wohnsitz. Online läuft es über das Portal ATLAS.
- €Pauschalzoll je angemeldeter Position 3 €
Seit 1. Juli 2026 anstelle der früheren Freigrenze von 150 Euro
- €Geschenk von Privat an Privat ohne Bezahlung bis 45 €
Bis zu diesem Gesamtwert der Sendung abgabenfrei
› Details und Tipps
Der häufigste Fehler gerade jetzt ist, alte Anleitungen zu lesen. Die 150-Euro-Grenze ist seit einem Monat weg, und Beiträge, in denen sie noch steht, wirken völlig seriös. Achten Sie auf das Veröffentlichungsdatum: Alles vor Juli 2026 ist in diesem Punkt überholt.
Ich hatte Kleinkram für zwanzig Euro bestellt und war sicher, damit unter jeder Grenze zu liegen. Dann kam die Benachrichtigung mit der Berechnung: Die Grenze gibt es nicht mehr, und meine Sendung hatte drei Positionen.
HÄUFIGE FRAGEN
Stimmt es, dass Sendungen unter 150 Euro nicht mehr abgabenfrei sind? ▾
Ja. Die Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union hat die Verordnung 1186/2009 mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert: Die bisherige Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro entfällt seitdem vollständig. Die Grenze, die fast überall im Netz steht, trifft auf heutige Sendungen nicht mehr zu.
Was wird stattdessen erhoben? ▾
Vorgesehen ist ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warenkategorie, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung. Er greift, wenn die Einfuhr über den Import-One-Stop-Shop von der Mehrwertsteuer befreit ist oder wenn die Ware in einer Postsendung des Fernabsatzverkehrs steckt.
Wie werden diese Kategorien gezählt? ▾
Gezählt werden nicht Stücke, sondern Positionen. Der Zoll nennt ein eigenes Beispiel: zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen in einer Sendung, die jeweils gleich tarifiert sind, ergeben insgesamt neun Euro Pauschalzoll — drei Euro je Position.
Und ein Geschenk von Verwandten? ▾
Für Geschenksendungen gilt eine eigene Regel: Sie sind bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro abgabenfrei. Die Bedingung ist eng — Absender und Empfänger müssen Privatpersonen sein und die Sendung ohne jegliche Bezahlung laufen. Ist eine Seite ein Unternehmen, liegt keine Geschenksendung vor.