ROUTE
Paket aus dem Ausland: Zoll und Abgaben
Die 150-Euro-Grenze ist weg: Seit 1. Juli 2026 gilt ein Pauschalzoll von drei Euro je Position. Was jetzt zu zahlen ist, was nicht verschickt werden darf und wie die Abfertigung läuft.
✓ Geprüft: 2.8.2026
Bis zum 1. Juli 2026 galt bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten eine einfache Orientierung: Unter einem Gesamtwert von 150 Euro fielen keine Einfuhrabgaben an. Die Verordnung 2026/382 des Rates hat die Verordnung 1186/2009 geändert, und diese Freiheit ist vollständig entfallen. An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von drei Euro je Position der Zollanmeldung — gezählt werden Positionen, nicht Stücke. Fast alles, was vor Sommer 2026 über Pakete geschrieben wurde, stimmt in diesem Punkt nicht mehr.
KOSTEN UND FRISTEN
Wofür auf dieser Route gezahlt wird
- Pauschalzoll je angemeldeter PositionSeit 1. Juli 2026 anstelle der früheren Freigrenze von 150 Euro3 €
- Geschenk von Privat an Privat ohne BezahlungBis zu diesem Gesamtwert der Sendung abgabenfreibis 45 €
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Die Frist zur Vorführung steht in der Benachrichtigung; danach geht die Sendung an den Absender zurückWie die Abfertigung läuft und was nach der Benachrichtigung zu tun istharte Frist
- Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegenWenn zu viel berechnet wurde oder Betrüger schreibenharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Neben dem Zoll steht die Einfuhrumsatzsteuer, deren Bemessungsgrundlage breiter ist als der Warenpreis: Die Beförderungskosten zählen mit. Darüber hinaus verlangt der Beförderer ein eigenes Entgelt dafür, dass er die Anmeldung übernimmt. Drei verschiedene Posten in einer Rechnung sind der übliche Grund für das Gefühl, es sei unklar viel kassiert worden.
Die Route aus fünf Schritten geht den Weg vollständig: was sich geändert hat und was jetzt zu zahlen ist, woraus die Rechnung besteht, was gar nicht verschickt werden darf, wie die Abfertigung nach einer Benachrichtigung läuft und was bei zu hoher Festsetzung zu tun ist. Ein eigener Schritt gilt gefälschten Forderungen im Namen des Zolls — das Amt warnt ausdrücklich, dass es Bescheide per SMS oder Messenger nicht zustellt.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Bestellbestätigung mit Preis
- Sendungsnummer und Benachrichtigung des Beförderers
- Rechnung des Absenders
- Bestellbestätigung mit Endbetrag
- Genaue Inhaltsliste des Absenders
- Ausweisdokument
- Benachrichtigung des Beförderers oder des Zollamts
- Nachweis über Preis und Bezahlung
- Steuerbescheid
- Nachweise über den tatsächlichen Preis
- Beleg über die Rücksendung an den Verkäufer
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Annehmen, dass Sendungen unter 150 Euro abgabenfrei bleiben. Die Freiheit ist zum 1. Juli 2026 vollständig entfallen, ältere Beiträge verschweigen das.
- Den Absender bitten, den Wert niedriger anzugeben. Das spart nichts, sondern führt zu Prüfung, Vorführung und Wochen Verzögerung.
- Arzneimittel und hausgemachtes Essen in die Geschenksendung legen. Verbote hängen nicht am Wert und nicht daran, dass die Sendung unentgeltlich ist.
- Auf SMS oder Messenger-Nachrichten hin zahlen. Gezahlt wird erst nach Fertigung des Steuerbescheids bei der Zahlstelle des Zollamts.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Womit fängt man an, wenn die Sendung schon feststeckt?▾
Mit der Benachrichtigung: Dort steht, was dem Zoll fehlt und bis wann eine Rückmeldung nötig ist. Danach werden Wertnachweise gesammelt und zwischen Dienststelle und Postabfertigung von zu Hause gewählt.
Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?▾
Meldet der Beförderer an, tut die empfangende Person nichts und erhält nur eine Rechnung. Wird sie einbezogen, hängt die Dauer davon ab, wie schnell sie reagiert: Eine versäumte Frist schickt die Sendung zurück zum Absender.
Lohnt sich eine Bestellung aus Nicht-EU-Staaten nach dem Wegfall überhaupt noch?▾
Gerechnet gehört vorher und vollständig: Warenpreis plus Versand, darauf die Einfuhrumsatzsteuer, dazu drei Euro je Position und das Entgelt des Beförderers. Manchmal bleibt es günstig, die Entscheidung fällt aber über die Endsumme.
Gilt diese Route auch für Sendungen innerhalb der EU?▾
Nein. Innerhalb des Zollgebiets entstehen keine Einfuhrabgaben, und das ganze Verfahren fällt weg. Die Route betrifft ausschließlich Sendungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.