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ROUTE

ALG I nach der Kündigung

Die zwei harten Meldefristen, die Aufhebungsvertrag-Falle, 60/67 Prozent vom Netto und die Zuverdienstregeln.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe: Sie haben mit jedem Gehalt Beiträge gezahlt und bekommen Ihr Geld zurück. Für Inhaber eines Aufenthaltstitels ist das gesondert wichtig — der Bezug gilt nicht als Inanspruchnahme von Sozialleistungen und schadet dem Titel nicht.

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    SCHRITT

    Zwei Fristen, die man nicht reißen darf

    Arbeitsuchend: 3 Monate vor Vertragsende (bzw. 3 Tage nach Kenntnis). Arbeitslos: persönlich am ersten Tag ohne Job. Verspätung = Sperrzeit.

  2. 2

    SCHRITT

    Wie viel und wie lange

    60 Prozent vom Netto (67 mit Kind). 12 Beitragsmonate in den letzten 30 = 6 Monate Anspruch; längere Beitragszeiten verlängern (bis 24 ab 58).

  3. 3

    SCHRITT

    Pflichten und Zuverdienst ohne Verlust

    Die Leistung ist ein Vertrag mit Pflichten: Bewerbungen, Termine, Erreichbarkeit. Nebenjob bis 15 Wochenstunden erlaubt, 165 € monatlich anrechnungsfrei.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Arbeitsuchend: 3 Monate vor Ende / 3 Tage nach KenntnisZwei Fristen, die man nicht reißen darfharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Die Route aus drei Schritten führt durch alles: die beiden Meldefristen, die nicht versäumt werden dürfen, die Berechnung von Höhe und Dauer, und die Pflichten während des Bezugs samt Regeln zum Hinzuverdienst.

Die größte Falle taucht vor der Arbeitslosigkeit selbst auf: Ein mit dem Arbeitgeber geschlossener Aufhebungsvertrag gilt als freiwillige Lösung des Arbeitsverhältnisses und führt in der Regel zu zwölf Wochen Sperrzeit. Entschieden wird darüber vor der Unterschrift, nicht danach.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Schadet der Bezug dem Aufenthaltstitel?

Nein. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung aus eigenen Beiträgen und nicht um Sozialhilfe; anders als die Grundsicherung gilt sie bei der Verlängerung nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.

Wie hoch ist die Leistung und wie lange läuft sie?

Die Höhe ist ein Anteil des früheren Nettoentgelts, höher für Menschen mit Kindern. Die Dauer hängt von den Beitragszeiten und vom Alter ab und steht konkret im Bewilligungsbescheid.

Wann muss man sich melden?

Zweimal: arbeitsuchend, sobald das Ende der Beschäftigung bekannt ist, und arbeitslos ab dem ersten Tag ohne Arbeit. Die erste Frist ist sehr kurz und wird am häufigsten versäumt.

Darf man während des Bezugs dazuverdienen?

Ja, innerhalb festgelegter Grenzen für Stunden und Verdienst. Überschreitungen mindern die Leistung, und ein verschwiegener Hinzuverdienst führt zur Rückforderung — deshalb wird vorher gemeldet.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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