ROUTE
ALG I nach der Kündigung
Die zwei harten Meldefristen, die Aufhebungsvertrag-Falle, 60/67 Prozent vom Netto und die Zuverdienstregeln.
✓ Geprüft: 18.7.2026
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe: Sie haben mit jedem Gehalt Beiträge gezahlt und bekommen Ihr Geld zurück. Für Inhaber eines Aufenthaltstitels ist das gesondert wichtig — der Bezug gilt nicht als Inanspruchnahme von Sozialleistungen und schadet dem Titel nicht.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Arbeitsuchend: 3 Monate vor Ende / 3 Tage nach KenntnisZwei Fristen, die man nicht reißen darfharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die Route aus drei Schritten führt durch alles: die beiden Meldefristen, die nicht versäumt werden dürfen, die Berechnung von Höhe und Dauer, und die Pflichten während des Bezugs samt Regeln zum Hinzuverdienst.
Die größte Falle taucht vor der Arbeitslosigkeit selbst auf: Ein mit dem Arbeitgeber geschlossener Aufhebungsvertrag gilt als freiwillige Lösung des Arbeitsverhältnisses und führt in der Regel zu zwölf Wochen Sperrzeit. Entschieden wird darüber vor der Unterschrift, nicht danach.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Die Frist zur Meldung als arbeitsuchend versäumen. Sie läuft ab Kenntnis vom Ende der Beschäftigung, ist sehr kurz, und ihre Verletzung kostet Geld.
- Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne die Sperrzeit zu rechnen. Zwölf Wochen ohne Leistung verschlingen die angebotene Abfindung häufig vollständig.
- Die Meldung als arbeitslos hinauszögern. Die Zahlung beginnt frühestens mit dem Tag der Meldung, verlorene Tage kommen nicht zurück.
- Ohne Mitteilung hinzuverdienen. Es gibt zulässige Grenzen für Stunden und Verdienst, alles darüber mindert die Leistung — und Verschweigen macht daraus eine Rückforderung.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Schadet der Bezug dem Aufenthaltstitel?▾
Nein. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung aus eigenen Beiträgen und nicht um Sozialhilfe; anders als die Grundsicherung gilt sie bei der Verlängerung nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
Wie hoch ist die Leistung und wie lange läuft sie?▾
Die Höhe ist ein Anteil des früheren Nettoentgelts, höher für Menschen mit Kindern. Die Dauer hängt von den Beitragszeiten und vom Alter ab und steht konkret im Bewilligungsbescheid.
Wann muss man sich melden?▾
Zweimal: arbeitsuchend, sobald das Ende der Beschäftigung bekannt ist, und arbeitslos ab dem ersten Tag ohne Arbeit. Die erste Frist ist sehr kurz und wird am häufigsten versäumt.
Darf man während des Bezugs dazuverdienen?▾
Ja, innerhalb festgelegter Grenzen für Stunden und Verdienst. Überschreitungen mindern die Leistung, und ein verschwiegener Hinzuverdienst führt zur Rückforderung — deshalb wird vorher gemeldet.