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Bürgergeld beantragen

563 € plus Miete in 2026, der ehrliche Titel-Check, der Antrag an einem Abend — und die Rechte von Karenzzeit bis Widerspruch.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Die Grundsicherung ist die Leistung für den Lebensunterhalt samt Übernahme der Wohnkosten für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Anders als das Arbeitslosengeld stammt sie nicht aus Ihren Beiträgen, sondern aus Steuermitteln — und genau deshalb stellt sich für Ausländer die Frage nach dem Aufenthaltstitel hier ernsthaft.

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    SCHRITT

    Wer Anspruch hat — und wie viel (563 € in 2026)

    Das Bürgergeld sichert Erwerbsfähige mit zu wenig Einkommen. Regelsatz 2026: 563 € allein plus Miete mit Heizung. Für Ausländer gibt es das große Aber.

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    SCHRITT

    Der Antrag beim Jobcenter — fehlerfrei

    Online (jobcenter.digital) oder auf Papier. Es zählt die Vollständigkeit: Einkommen, Konten, Miete der ganzen Bedarfsgemeinschaft.

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    SCHRITT

    Ihre Rechte: Miete, Zuverdienst, Widerspruch

    Das Jobcenter zahlt die angemessene Miete, Zuverdienst bleibt teils anrechnungsfrei, und jeder Bescheid ist binnen eines Monats kostenlos angreifbar.

Mehr über diese Route

Die Route aus drei Schritten gibt ein ehrliches Bild: wer Anspruch hat und wie sich die Höhe errechnet, wie der Antrag ohne typische Fehler gestellt wird, und welche Rechte Leistungsberechtigte haben, über die im Amt selten gesprochen wird.

Zum Aufenthaltstitel spricht die Route offen statt auszuweichen: Bei den meisten Titeln, die die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzen, kann der Bezug die Verlängerung erschweren. Ausnahmen gibt es, und die eigene Lage gehört vor dem Antrag geklärt, nicht danach.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Worin unterscheidet sich das vom Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung aus eigenen Beiträgen, die Grundsicherung wird aus Steuermitteln nach Bedürftigkeit gewährt. Daraus folgt auch der Unterschied in den Wirkungen auf den Aufenthaltstitel.

Wird die Miete übernommen?

Ja, die Wohnkosten werden zusätzlich zum Regelbedarf übernommen, soweit sie als angemessen gelten. In der ersten Zeit nach Antragstellung gilt ein großzügigerer Maßstab, danach werden die Anforderungen strenger.

Darf man dazuverdienen?

Ja, der Verdienst wird aber teilweise angerechnet: Ein Teil bleibt bei Ihnen, der Rest mindert die Leistung. Die Meldung ist Pflicht, da die Daten mit Finanzamt und Arbeitgeber abgeglichen werden.

Was tun bei Ablehnung?

Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Er ist formlos möglich, die Begründung darf nachgereicht werden, und ein erheblicher Teil der Bescheide wird dabei geändert.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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