Hundesteuer in Dortmund: 156 € pro Jahr
Wer in Dortmund einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 156 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 468 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 14. Juli 1994 — wir haben sie am 05.09.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €“ | 156 € |
| Zweiter Hund „b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €“ | 204 € |
| Dritter Hund und weitere „c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €“ | 228 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €“ | 468 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Dortmund auf Platz 38 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Dortmund
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Dortmund liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Dortmund ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund 01.01.2023 ↗ · vom 14. Juli 1994
Von uns geprüft am 05.09.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Dortmund.