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SCHRITT

Ihre Rechte: Miete, Zuverdienst, Widerspruch

Das Jobcenter zahlt die angemessene Miete, Zuverdienst bleibt teils anrechnungsfrei, und jeder Bescheid ist binnen eines Monats kostenlos angreifbar.

✓ Geprüft: 17.10.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Jobcenter

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) (SGB II) beantragen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort — online über jobcenter.digital.

Die Leistung ist ein Rechtsverhältnis, keine Gnade: Bescheide liest man, Widersprüche schreibt man, die Sozialberatung (Caritas, Diakonie, AWO) ist kostenlos. Alle drei nutzen.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Jeden Bescheid prüfe ich 15 Minuten mit Spickzettel: Regelsatz, Miete, Einkommensabzüge. Der Fehler kam im zweiten: der Freibetrag vom Nebenjob fehlte — der Widerspruch holte 143 € für zwei Monate zurück.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Kostengünstige Hilfe leisten VdK und SoVD: der Beitrag ist klein, ihre Juristen streiten täglich mit Jobcentern. Mit einem Verband im Rücken ist der Widerspruch ein anderes Gespräch.

Nützliche Tools

  • Tacheles e. V. social

    Verein zur Hilfe bei Sozialleistungen: Auswertungen von Bescheiden, Musterwidersprüche, Forum zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).


HÄUFIGE FRAGEN

Die Sanktion kürzt das Geld — ist das rechtens? ▾

Die Grenzen sind eng: eine Minderung beträgt 30 Prozent des Regelbedarfs und ist auch bei wiederholten Pflichtverletzungen auf insgesamt 30 Prozent gedeckelt; die Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen nicht gekürzt werden (§ 31a Absatz 1 und 4 SGB II). Eine Minderung unterbleibt, wenn sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Jede Sanktion per Widerspruch prüfen lassen — das kostet nichts.

Das Jobcenter schickt in sinnlose Maßnahmen — muss ich hin? ▾

Zumutbare Angebote ja, gegen offensichtlich zweckfreie hilft die schriftliche Begründung: Qualifikation, Suchplan, Gegenvorschlag. Den Dialog dokumentieren — er trägt den späteren Widerspruch.

Miete über der Angemessenheit — Zwangsumzug? ▾

Nicht sofort: Im ersten Jahr gilt die Karenzzeit (§ 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II) — anerkannt wird die tatsächliche Miete, höchstens jedoch das Eineinhalbfache der abstrakt angemessenen Aufwendungen. Danach folgt das Kostensenkungsverfahren, der Umzug ist das letzte Mittel nach schriftlichem Verfahren; in angespannten Märkten sind KdU-Richtwerte oft angreifbar.

Muss ich jede Arbeit annehmen? ▾

Die Zumutbarkeit ist weiter als beim ALG I, hat aber Grenzen: Gesundheit, sittenwidrige Bedingungen und die Kindererziehung. Beim Kind liegt die Grenze bei 14 Lebensmonaten — ab dann gilt die Erziehung in der Regel als nicht gefährdet, sofern die Betreuung gesichert ist (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Eine grundlose Ablehnung mindert um 30 Prozent des Regelbedarfs (§ 31a Absatz 1 SGB II).

OFFIZIELLE QUELLEN

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