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SCHRITT

Abschluss und das Verhalten im Schadenfall

Die Police wird auf die beschriebene Tätigkeit abgeschlossen, und von deren Genauigkeit hängt der Schutz ab. Im Schadenfall gilt: kein eigenes Schuldanerkenntnis.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

Der Abschluss ist einfach, der Schutz hängt aber an der Genauigkeit der Tätigkeitsbeschreibung. Und beim ersten Anspruch entscheidet das Verhalten: Versicherer informieren, Unterlagen sichern, nichts selbst anerkennen.

Eine zur konkreten Tätigkeit passende Police finden Check24↗ und Tarifcheck↗; bei GetSafe↗ laufen Abschluss und Änderung der Tätigkeitsbeschreibung über die App.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe mein Angebot erweitert und ein halbes Jahr im neuen Bereich gearbeitet, ohne es zu melden. Bei der Verlängerung stellte sich heraus: gar nicht gedeckt.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Beim ersten Anspruch schreiben Sie dem Versicherer und antworten dem Kunden neutral. Die Zusage, sich zu kümmern, kostet nichts; ein Schuldanerkenntnis kostet den Schutz.


HÄUFIGE FRAGEN

Warum ist die Tätigkeitsbeschreibung so wichtig? ▾

Weil der Schutz daran hängt. Wer als Übersetzer versichert ist und den Schaden durch Beratung verursacht, dem kann die Leistung verweigert werden. Wurde das Angebot erweitert, gehört das gemeldet — das ist ein Schreiben.

Was tun, wenn der Kunde Anspruch anmeldet? ▾

Den Versicherer möglichst früh informieren, keine Schuld anerkennen und nichts selbst zahlen. Ein Anerkenntnis kann den Schutz kosten: Die Berechtigung zu prüfen ist Aufgabe des Versicherers, und er tut es auch im eigenen Interesse.

Sind Ansprüche aus alten Projekten gedeckt? ▾

Das hängt von den Bedingungen ab: Üblich ist das Anspruchserhebungsprinzip. Bei Wechsel des Versicherers oder Aufgabe der Tätigkeit gehört deshalb nach einer Nachhaftung gefragt.

Kann man rückwirkend abschließen? ▾

Nein. Versichert wird das künftige Risiko, bei Vertragsschluss bekannte Umstände sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine nach dem Gespräch mit dem unzufriedenen Kunden abgeschlossene Police deckt diesen Fall nicht.

OFFIZIELLE QUELLEN

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