Die Reihenfolge ist ungewohnt: Zuerst geht es nicht zur Kanzlei, sondern zum Gericht. Das Amtsgericht entscheidet über die Hilfe, und erst danach wählt die rechtsuchende Person, zu wem sie mit dem Schein geht.
Antrag beim Amtsgericht und der Berechtigungsschein
Der Antrag geht an das Amtsgericht am Wohnort. Erledigt es die Sache nicht selbst, stellt es einen Berechtigungsschein für eine Beratungsperson eigener Wahl aus.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
Amtsgericht / Mahngericht
BundesbehördeMahnbescheid und Vollstreckungsbescheid laufen über das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslandes. Online-Antrag unter online-mahnantrag.de.
› Details und Tipps
Ich kam mit dem Satz Ärger mit dem Vermieter ins Gericht und wurde weggeschickt. Beim zweiten Mal hatte ich das Schreiben des Vermieters, den Vertrag und die Abrechnung dabei — den Schein gab es am selben Tag.
Die vier Wochen für den nachträglichen Antrag sind die am meisten unterschätzte Frist in diesem Thema. Wenn die Kanzlei am Montag zu schreiben beginnt, läuft sie bereits, und kein Termindruck hält sie an.
HÄUFIGE FRAGEN
Bei welchem Gericht wird der Antrag gestellt? ▾
Beim Amtsgericht des Bezirks, in dem die rechtsuchende Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, also in der Regel am Wohnsitz. Besteht im Inland kein allgemeiner Gerichtsstand, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für die Hilfe auftritt.
Was stellt das Gericht aus? ▾
Sind die Voraussetzungen gegeben und wird die Angelegenheit nicht durch das Amtsgericht selbst erledigt, stellt es einen Berechtigungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit aus — für eine Beratungsperson eigener Wahl. Der Schein hängt an der bezeichneten Sache, nicht an der Person allgemein.
Darf man zuerst zur Anwältin gehen und den Antrag später stellen? ▾
Ja, das Gesetz lässt es ausdrücklich zu: Wer sich unmittelbar an eine Beratungsperson wendet, kann den Antrag nachträglich stellen. Die Frist ist allerdings hart — spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit. Wird sie versäumt, wird aus der kostenlosen Beratung eine kostenpflichtige.
Welche Unterlagen gehören dazu? ▾
Alles, was die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zeigt: Einkommen, Miete, feste Ausgaben, Verbindlichkeiten. Dazu die Unterlagen zur Sache selbst — das Gericht muss die Angelegenheit erfassen, um sie im Schein genau zu bezeichnen.