ROUTE
Anwalt ohne Geld: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Der Schein des Amtsgerichts bringt die Beratung für fünfzehn Euro, die Gebühr kann erlassen werden. Im Verfahren greift der zweite Mechanismus mit Raten und vier Jahren Nachlauf.
✓ Geprüft: 2.8.2026
Rechtliche Hilfe kostet Geld, und das schneidet gerade diejenigen ab, die sie am dringendsten brauchen. Für diesen Fall kennt das Gesetz zwei verschiedene Mechanismen. Der erste wirkt vor dem Gericht: Er bezahlt die Beratung und, soweit erforderlich, den Schriftverkehr mit der Gegenseite. Der zweite betrifft das Verfahren selbst und wird an einem anderen Maßstab gemessen — an der hinreichenden Aussicht auf Erfolg.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Der nachträgliche Antrag ist spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellenAntrag beim Amtsgericht und der Berechtigungsscheinharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die Reihenfolge im ersten Fall ist ungewohnt: Der Weg führt nicht in die Kanzlei, sondern zum Amtsgericht am Wohnort. Das Gericht prüft die Voraussetzungen und stellt einen Schein mit genauer Bezeichnung der Angelegenheit aus; wohin man damit geht, entscheidet die rechtsuchende Person selbst. Nach der Bewilligung rechnet die Kanzlei mit der Landeskasse ab und darf nur die Beratungshilfegebühr von fünfzehn Euro verlangen, die zudem erlassen werden kann.
Die Route aus fünf Schritten geht beide Mechanismen durch: worin sie sich unterscheiden und wem sie zustehen, wie der Antrag läuft und der Schein entsteht, was gedeckt ist und was selbst zu zahlen bleibt, wie die Hilfe im Verfahren mit ihren Raten funktioniert und was danach kommt — mit der Pflicht, Verbesserungen vier Jahre lang mitzuteilen.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Unterlagen zum Streit
- Einkommensnachweise
- Antragsformular
- Mietvertrag und Belege über Ausgaben
- Unterlagen zur Angelegenheit
- Berechtigungsschein
- Unterlagen zur Sache
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Mietvertrag
- Unterlagen zur Klage
- Bewilligungsbeschluss
- Nachweise über geändertes Einkommen
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Ohne Schein zur Kanzlei gehen und den Antrag zu spät stellen. Nachträglich wird er nur bis vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit angenommen.
- Die beiden Mechanismen verwechseln. Hilfe außerhalb des Verfahrens und Prozesskostenhilfe sind verschiedene Anträge mit verschiedenen Voraussetzungen.
- Glauben, die Prozesskostenhilfe decke bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Sie betrifft nur die eigenen Kosten.
- Ein höheres Einkommen nach dem Verfahren verschweigen. Die Mitteilungspflicht liegt bei der Partei, läuft vier Jahre und führt sonst zur Nachforderung.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Womit beginnt man, wenn für eine Kanzlei kein Geld da ist?▾
Mit dem Amtsgericht am Wohnort und nicht mit dem Durchtelefonieren von Kanzleien. Das Gericht entscheidet über die Hilfe und stellt den Schein aus, mit dem der Weg dann zur gewählten Beratungsperson führt.
Wie lange dauert es bis zum Schein?▾
Mit vollständigen Unterlagen ist die Sache oft am selben Tag erledigt. Länger dauert es dort, wo Einkommensnachweise fehlen oder die Angelegenheit nicht klar beschrieben werden kann.
Gilt das auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit?▾
Das Gesetz stellt nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, eine Einschränkung ist aber wichtig: Es gibt keine Hilfe, wenn das Recht anderer Staaten anzuwenden ist und der Sachverhalt keine Beziehung zum Inland aufweist.
Was tun, wenn es dieses Verfahren im eigenen Land nicht gibt?▾
In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an seine Stelle, in Berlin besteht die Wahl zwischen beidem. Dort führt der Weg zur örtlichen öffentlichen Rechtsberatung.