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Anwalt ohne Geld: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Der Schein des Amtsgerichts bringt die Beratung für fünfzehn Euro, die Gebühr kann erlassen werden. Im Verfahren greift der zweite Mechanismus mit Raten und vier Jahren Nachlauf.

✓ Geprüft: 2.8.2026

Rechtliche Hilfe kostet Geld, und das schneidet gerade diejenigen ab, die sie am dringendsten brauchen. Für diesen Fall kennt das Gesetz zwei verschiedene Mechanismen. Der erste wirkt vor dem Gericht: Er bezahlt die Beratung und, soweit erforderlich, den Schriftverkehr mit der Gegenseite. Der zweite betrifft das Verfahren selbst und wird an einem anderen Maßstab gemessen — an der hinreichenden Aussicht auf Erfolg.

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    SCHRITT

    Zwei verschiedene Instrumente: Hilfe vor dem Prozess und im Prozess

    Beratungshilfe bezahlt Beratung und Schriftverkehr außerhalb des Gerichts, Prozesskostenhilfe den Prozess selbst. Voraussetzungen und Stellen unterscheiden sich, die Verwechslung kostet Zeit.

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    SCHRITT

    Antrag beim Amtsgericht und der Berechtigungsschein

    Der Antrag geht an das Amtsgericht am Wohnort. Erledigt es die Sache nicht selbst, stellt es einen Berechtigungsschein für eine Beratungsperson eigener Wahl aus.

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    SCHRITT

    Was der Schein abdeckt und was die Person selbst zahlt

    Nach der Bewilligung rechnet die Kanzlei mit der Landeskasse ab. Von der rechtsuchenden Person darf nur die Beratungshilfegebühr verlangt werden — fünfzehn Euro, und sie kann erlassen werden.

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    SCHRITT

    Hilfe im Verfahren: Antrag und Raten

    Vor Gericht gilt ein anderer Maßstab: hinreichende Aussicht auf Erfolg und keine Mutwilligkeit. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, viele zahlen Monatsraten.

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    SCHRITT

    Was danach passiert: Änderung und Mitteilungspflicht

    Die Entscheidung über die Raten kann geändert werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Die Pflicht, Verbesserungen mitzuteilen, liegt bei der Partei und gilt vier Jahre.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Der nachträgliche Antrag ist spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellenAntrag beim Amtsgericht und der Berechtigungsscheinharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

› Mehr über diese Route

Die Reihenfolge im ersten Fall ist ungewohnt: Der Weg führt nicht in die Kanzlei, sondern zum Amtsgericht am Wohnort. Das Gericht prüft die Voraussetzungen und stellt einen Schein mit genauer Bezeichnung der Angelegenheit aus; wohin man damit geht, entscheidet die rechtsuchende Person selbst. Nach der Bewilligung rechnet die Kanzlei mit der Landeskasse ab und darf nur die Beratungshilfegebühr von fünfzehn Euro verlangen, die zudem erlassen werden kann.

Die Route aus fünf Schritten geht beide Mechanismen durch: worin sie sich unterscheiden und wem sie zustehen, wie der Antrag läuft und der Schein entsteht, was gedeckt ist und was selbst zu zahlen bleibt, wie die Hilfe im Verfahren mit ihren Raten funktioniert und was danach kommt — mit der Pflicht, Verbesserungen vier Jahre lang mitzuteilen.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Womit beginnt man, wenn für eine Kanzlei kein Geld da ist?▾

Mit dem Amtsgericht am Wohnort und nicht mit dem Durchtelefonieren von Kanzleien. Das Gericht entscheidet über die Hilfe und stellt den Schein aus, mit dem der Weg dann zur gewählten Beratungsperson führt.

Wie lange dauert es bis zum Schein?▾

Mit vollständigen Unterlagen ist die Sache oft am selben Tag erledigt. Länger dauert es dort, wo Einkommensnachweise fehlen oder die Angelegenheit nicht klar beschrieben werden kann.

Gilt das auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit?▾

Das Gesetz stellt nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, eine Einschränkung ist aber wichtig: Es gibt keine Hilfe, wenn das Recht anderer Staaten anzuwenden ist und der Sachverhalt keine Beziehung zum Inland aufweist.

Was tun, wenn es dieses Verfahren im eigenen Land nicht gibt?▾

In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an seine Stelle, in Berlin besteht die Wahl zwischen beidem. Dort führt der Weg zur örtlichen öffentlichen Rechtsberatung.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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