Das Ende der Ausbildung richtet sich nicht nach dem Kalender, sondern nach Ereignissen: Das Prüfungsergebnis bestimmt Ende und Verlängerung. Der vorzeitige Ausstieg folgt Regeln, die man vor der Entscheidung kennen sollte.
Prüfung, Ende und vorzeitiger Ausstieg
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Prüfung und verlängert sich bei Nichtbestehen auf Verlangen. Die Kündigung nach der Probezeit ist eng geregelt.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Ich habe im Mai bestanden, im Vertrag stand der 31. August. Das Verhältnis endete mit der Bekanntgabe des Ergebnisses — drei Monate war ich schon frei.
Verlangen Sie die Verlängerung nach einer nicht bestandenen Prüfung schriftlich und sofort. Eine mündliche Zusage des Meisters trägt hier nicht, und der Prüfungstermin wartet nicht.
HÄUFIGE FRAGEN
Wann endet die Ausbildung genau? ▾
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Wird die Abschlussprüfung vorher bestanden, endet es mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss — es kann also früher enden als im Vertrag vorgesehen.
Was gilt bei nicht bestandener Prüfung? ▾
Das Verhältnis verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Entscheidend ist das Wort Verlangen: Die Verlängerung tritt nicht von selbst ein, sie muss erklärt werden.
Kann man in der Probezeit gehen? ▾
In der Probezeit kann das Verhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Das gilt für beide Seiten und ohne Begründung — genau darin unterscheidet sich die Probezeit von der Zeit danach.
Und nach der Probezeit? ▾
Dann ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund ohne Frist möglich oder durch Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und in diesen Fällen unter Angabe der Gründe; die elektronische Form ist ausgeschlossen.