Der Erbschein ist der amtliche Erbennachweis, mit dem Sie Banken, Grundbuchamt und Schuldnern des Erblassers Ihr Recht belegen. Aber vor der Gebühr prüfen, ob er überhaupt nötig ist: ein notarielles Testament ersetzt ihn oft. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Erbschaft: Erbschein und Nachlassgericht
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis über das Erbrecht vom Nachlassgericht. Er ist nicht immer nötig: bei notariellem Testament akzeptieren Banken und Grundbuchamt oft ohne Erbschein.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Nachlassgericht (Amtsgericht)
BundesbehördeErbschein, Testamentseröffnung und Erbausschlagung laufen über das Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) am letzten Wohnsitz des Erblassers.
› Details und Tipps
Vor dem Erbscheinantrag bei der Bank gefragt, was sie braucht — mit dem notariellen Testament kamen sie ohne Erbschein aus, und ich sparte eine spürbare Gebühr. Nicht für ein Dokument zahlen, das im Einzelfall nicht Pflicht ist.
Ausländische Urkunden (Geburt, Ehe) braucht das Nachlassgericht mit Apostille und beeidigter Übersetzung — wie in unserem Apostille-Wegweiser. Früh vorbereiten, das ist der längste Punkt.
HÄUFIGE FRAGEN
Braucht jeder einen Erbschein? ▾
Nein. Bei notariellem Testament akzeptieren viele Banken und das Grundbuchamt es mit dem Eröffnungsprotokoll statt eines Erbscheins. Bei gesetzlicher Erbfolge oder zur Immobilienumschreibung ist er in der Regel nötig.
Was kostet der Erbschein? ▾
Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert (GNotKG) — von zweistellig bis zu Hunderten oder Tausenden bei großen Nachlässen. Dazu die eidesstattliche Versicherung. Den genauen Betrag nennt das Nachlassgericht/der Notar.
Mehrere Erben — jeder einen eigenen Erbschein? ▾
Meist wird ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben mit Quoten ausgestellt. Ein Teilerbschein ist möglich, oft reicht aber der gemeinschaftliche — mit den anderen abstimmen.