ROUTE
Erbschaft & Nachlass
Nach dem Tod eines Angehörigen geht der Nachlass automatisch über — samt SCHULDEN. Die erste und wichtigste Entscheidung: annehmen oder ausschlagen, und dafür sind nur 6 Wochen Zeit. Dann Erbschein, Steuer, Abwicklung.
✓ Geprüft: 18.7.2026
In Deutschland geht der Nachlass automatisch auf den Erben über, im Moment des Todes, ohne Antrag und ohne Zustimmung. Mit dem Vermögen gehen auch die Schulden über — vollständig, einschließlich Krediten und laufenden Verträgen. Die erste Entscheidung lautet deshalb nicht „wie regeln“, sondern „überhaupt annehmen“.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Ausschlagung binnen 6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandswohnsitz des Erblassers)Erbschaft: Annehmen oder ausschlagenharte Frist
- Erbschaft dem Finanzamt binnen 3 Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG)Erbschaft: Steuer und Freibeträgeharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Für die Ausschlagung stehen sechs Wochen ab dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem Sie vom Erbfall und vom Berufungsgrund erfahren haben. Die Frist ist kurz und wird selten wiedereingesetzt, und Untätigkeit bedeutet Annahme. Genau dieser Schritt steht in der Route vor allen Formalitäten.
Danach arbeitet die Route aus vier Schritten den Rest der Reihe nach ab: wann ein Erbschein nötig ist und wann es ohne geht, wie die Erbschaftsteuer mit ihren Freibeträgen für nahe Angehörige funktioniert, und wie Konten, Verträge und Immobilien praktisch umgeschrieben werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Sterbeurkunde
- Verwandtschafts-/Heiratsnachweise (ggf. mit Apostille und Übersetzung)
- Testament, falls vorhanden
- Angaben zum Nachlasswert (für die Gebühr)
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Die Schulden nicht vor Fristablauf prüfen. Der Nachlass geht als Ganzes über, und ein Kredit des Verstorbenen wird mit dem Vermögen zu Ihrer Verbindlichkeit.
- Die Frist stillschweigend verstreichen lassen. Sechs Wochen Untätigkeit bedeuten Annahme der Erbschaft, eine gesonderte Erklärung ist dafür nicht nötig.
- Vor der Entscheidung über den Nachlass verfügen. Sachen verkaufen oder Geld vom Konto abheben kann als Annahme gewertet werden und schneidet die Ausschlagung ab.
- Den Erbschein aus Gewohnheit beantragen. Bei notariellem Testament genügt Banken und Grundbuchamt oft dieses, und der Erbschein kostet Gebühren.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wie lange läuft die Frist zur Ausschlagung?▾
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der eigenen Berufung. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist, geprüft gehört sie aber sofort und nicht erst später.
Was passiert, wenn man nichts unternimmt?▾
Schweigen bedeutet Annahme der Erbschaft mitsamt den Schulden. Eine gesonderte Annahmeerklärung ist nicht erforderlich, Passivität ist hier also selbst die Entscheidung.
Erbt man die Schulden des Verstorbenen mit?▾
Ja, der Nachlass geht als Ganzes über. Bei Überschuldung gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, das setzt aber Fristen und rechtliche Begleitung voraus.
Braucht man immer einen Erbschein?▾
Nein. Bei einem notariellen Testament akzeptieren Banken und das Grundbuchamt häufig dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein lohnt sich dort, wo ohne ihn nichts umgeschrieben wird.