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Erbschaft & Nachlass

Nach dem Tod eines Angehörigen geht der Nachlass automatisch über — samt SCHULDEN. Die erste und wichtigste Entscheidung: annehmen oder ausschlagen, und dafür sind nur 6 Wochen Zeit. Dann Erbschein, Steuer, Abwicklung.

✓ Geprüft: 18.7.2026

In Deutschland geht der Nachlass automatisch auf den Erben über, im Moment des Todes, ohne Antrag und ohne Zustimmung. Mit dem Vermögen gehen auch die Schulden über — vollständig, einschließlich Krediten und laufenden Verträgen. Die erste Entscheidung lautet deshalb nicht „wie regeln“, sondern „überhaupt annehmen“.

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    SCHRITT

    Erbschaft: Annehmen oder ausschlagen

    In Deutschland geht der Nachlass automatisch mit allem Inhalt auf Sie über — Vermögen UND Schulden. Ausschlagen können Sie nur binnen 6 Wochen, sonst gilt die Erbschaft als angenommen.

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    SCHRITT

    Erbschaft: Erbschein und Nachlassgericht

    Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis über das Erbrecht vom Nachlassgericht. Er ist nicht immer nötig: bei notariellem Testament akzeptieren Banken und Grundbuchamt oft ohne Erbschein.

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    SCHRITT

    Erbschaft: Steuer und Freibeträge

    Der Nachlass unterliegt der Erbschaftsteuer, aber mit hohen persönlichen Freibeträgen: Ehepartner 500 000 €, Kinder je 400 000 €. Viele Familien zahlen gar keine Steuer — die Erbschaft aber beim Finanzamt anzeigen müssen alle.

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    SCHRITT

    Erbschaft: Abwickeln und sich schützen

    Nach der Annahme kommt die Praxis: Konten und Immobilien umschreiben, Verträge des Erblassers kündigen. Und die Absicherung kennen: tauchen Schulden später auf, lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Ausschlagung binnen 6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandswohnsitz des Erblassers)Erbschaft: Annehmen oder ausschlagenharte Frist
  • Erbschaft dem Finanzamt binnen 3 Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG)Erbschaft: Steuer und Freibeträgeharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

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Für die Ausschlagung stehen sechs Wochen ab dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem Sie vom Erbfall und vom Berufungsgrund erfahren haben. Die Frist ist kurz und wird selten wiedereingesetzt, und Untätigkeit bedeutet Annahme. Genau dieser Schritt steht in der Route vor allen Formalitäten.

Danach arbeitet die Route aus vier Schritten den Rest der Reihe nach ab: wann ein Erbschein nötig ist und wann es ohne geht, wie die Erbschaftsteuer mit ihren Freibeträgen für nahe Angehörige funktioniert, und wie Konten, Verträge und Immobilien praktisch umgeschrieben werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wie lange läuft die Frist zur Ausschlagung?▾

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der eigenen Berufung. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist, geprüft gehört sie aber sofort und nicht erst später.

Was passiert, wenn man nichts unternimmt?▾

Schweigen bedeutet Annahme der Erbschaft mitsamt den Schulden. Eine gesonderte Annahmeerklärung ist nicht erforderlich, Passivität ist hier also selbst die Entscheidung.

Erbt man die Schulden des Verstorbenen mit?▾

Ja, der Nachlass geht als Ganzes über. Bei Überschuldung gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, das setzt aber Fristen und rechtliche Begleitung voraus.

Braucht man immer einen Erbschein?▾

Nein. Bei einem notariellen Testament akzeptieren Banken und das Grundbuchamt häufig dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein lohnt sich dort, wo ohne ihn nichts umgeschrieben wird.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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