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SCHRITT

Elternzeit: Anspruch und Planung

Bis zu 3 Jahre pro Kind und Elternteil, gleichzeitig oder nacheinander. Bis zu 24 Monate lassen sich auf das Alter 3 bis 8 verschieben.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Elterngeldstelle

Kommunale Behörde

Elterngeld beantragen Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle — je nach Bundesland ist das das Jugendamt, der Landkreis oder eine eigene Stelle. Ihre finden Sie über das Familienportal.

Der Arbeitsplatz ist geschützt: ab Anmeldung (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung möglich — praktisch fast nie. Was das Elterngeld bringt, zeigt der Elterngeld-Rechner.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Meine 3 Jahre in zwei Blöcke geteilt: ein Jahr sofort, zwei zum Schulstart. Bis 24 Monate wandern ins Alter 3–8, der Arbeitgeber kann den Transfer nicht ablehnen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Elterngeld und Elternzeit nicht verwechseln: das eine ist Geld (max 14 Monate für beide), das andere Freistellung mit Platzgarantie (bis 3 Jahre). Das Geld vor dem Antrag mit dem Rechner prüfen.

Nützliche Tools

  • Familienportal des Bundes family

    Portal des Bundes zu Familienleistungen: Kindergeld, Elternzeit, Unterstützung rund um die Geburt.


HÄUFIGE FRAGEN

Zwei Jobs — Elternzeit bei beiden? ▾

Ja, das Recht besteht je Arbeitsverhältnis getrennt. Bei jedem Arbeitgeber schriftlich und fristgerecht getrennt anmelden.

Kann der Vater gleichzeitig mit der Mutter Elternzeit nehmen? ▾

Ja, beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit sein, je bis zu 3 Jahre. Die Partnermonate beim Elterngeld fördern genau die Beteiligung beider.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten? ▾

Ja, bis 32 Wochenstunden. In Betrieben ab 15 Beschäftigten kann der Arbeitgeber Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Elternzeit gleich Elterngeld? ▾

Nein. Elternzeit ist die Freistellung mit Arbeitsplatzgarantie, Elterngeld die staatliche Leistung — separat bei der Elterngeldstelle zu beantragen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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