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Elterngeld-Rechner 2026: So viel bekommen Sie
Elterngeld ersetzt 65–100 % Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt — zwischen 300 und 1.800 € monatlich. Berechnen Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Ihr Elterngeld (monatlich)
- Ersatzrate
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- Grundbetrag
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- Geschwisterbonus (+10 %, min. 75 €)
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- Mehrlingszuschlag
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- Summe pro Monat
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💡 Basiselterngeld: bis zu 12 Monate für einen Elternteil + 2 Partnermonate (max. 14). Plus: doppelt so lange, halber Betrag.
⚠️ Anspruch besteht nur bei einem zu versteuernden Familieneinkommen (zvE) bis 175.000 € im Jahr vor der Geburt.
Berechnung nach § 2 BEEG für Geburten ab 01.01.2026. Vereinfachungen: Die Elterngeldstelle ermittelt das maßgebliche Elterngeld-Netto nach einem pauschalierten Verfahren, das vom Gehaltsnetto abweichen kann; Teilzeiteinkommen im Bezug, Partnerschaftsbonus und Kombinationen werden nicht modelliert. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle. Keine Rechtsberatung.
✓ Aktualität geprüft am: 16. Juli 2026
Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:
Es werden keine Daten erhoben — die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
Häufige Fragen
Aus welchem Einkommen wird das Elterngeld berechnet?
Aus dem durchschnittlichen Netto der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (bei Angestellten; bei Selbstständigen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr). Die Behörde berechnet ein pauschaliertes „Elterngeld-Netto", das leicht vom Gehaltsnetto abweichen kann.
Warum 65 % und nicht 67 %?
Der Basissatz beträgt 65 %. Bei einem Netto von 1.000–1.200 € sind es 67 %, unter 1.000 € steigt der Satz um 0,1 Punkte je 2 € — bis auf 100 % bei sehr geringen Einkommen. Über 1.240 € gilt immer 65 %.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Basis: mehr Geld sofort (bis 14 Monate für beide). Plus: halber Betrag, doppelte Dauer — und günstiger, wenn Sie im Bezug Teilzeit arbeiten, weil Zuverdienst das Plus weniger mindert. Beide lassen sich monatsweise kombinieren.
Bekomme ich Elterngeld ohne Einkommen vor der Geburt?
Ja — den Mindestbetrag von 300 € (Plus: 150 €) erhalten auch Studierende, Hausfrauen/-männer und Neuzugezogene. Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland, passender Aufenthaltstitel, Betreuung des Kindes.
Gilt das auch für Ausländer?
Ja, bei rechtmäßigem Aufenthalt: EU-Bürger fast immer, Blue Card und die meisten Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis ebenfalls. Bei einzelnen Titeln (z. B. zum Studium) besteht kein Anspruch — § 1 BEEG prüfen oder bei der Elterngeldstelle nachfragen.
Darf ich während des Bezugs arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden. Einkommen im Bezugszeitraum mindert aber das Elterngeld: beim Basiselterngeld stark, beim Plus deutlich milder — deshalb lohnt sich Plus für Teilzeit-Arbeitende fast immer.
Sind Kindergeld und Elterngeld verschiedene Leistungen?
Ja, und sie schließen sich nicht aus: Kindergeld (255 €/Monat, 2026) gibt es je Kind bis zur Volljährigkeit, Elterngeld für die ersten Lebensmonate. Die Anträge gehen an verschiedene Stellen.