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Elternzeit anmelden

Bis zu 3 Jahre Auszeit mit Arbeitsplatzgarantie — ein Recht beider Elternteile. Die 7-Wochen-Frist, der Kündigungsschutz und die Fallen im Antrag.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Elternzeit ist in Deutschland ein Recht des Beschäftigten und keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Sie muss nicht ausgehandelt werden: Es genügt, sie fristgerecht zu verlangen, und der Arbeitgeber hat sie zu gewähren und den Arbeitsplatz zu erhalten.

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    SCHRITT

    Elternzeit: Anspruch und Planung

    Bis zu 3 Jahre pro Kind und Elternteil, gleichzeitig oder nacheinander. Bis zu 24 Monate lassen sich auf das Alter 3 bis 8 verschieben.

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    SCHRITT

    Elternzeit: Anmeldung beim Arbeitgeber

    Spätestens 7 Wochen vor Beginn (13 Wochen für die Zeit nach dem 3. Geburtstag). Für vor Mai 2025 geborene Kinder: nur Papier mit Unterschrift.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Mindestens 7 Wochen Vorlauf (13 Wochen für 3–8 Jahre)Elternzeit: Anmeldung beim Arbeitgeberharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

› Mehr über diese Route

Die Route aus zwei Schritten führt durch alles: die Planung der Zeiträume unter Berücksichtigung dessen, dass beide Elternteile ein eigenes Recht haben, und die Anmeldung beim Arbeitgeber in Frist und Form.

Entscheidend sind die Anmeldefrist von sieben Wochen und der besondere Kündigungsschutz, der bereits mit der Anmeldung beginnt. Deshalb wird nicht angemeldet, wenn alles endgültig entschieden ist, sondern wenn die Frist es verlangt: Der Schutz setzt früher ein als die Elternzeit selbst.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers?▾

Nein. Elternzeit ist ein gesetzliches Recht, und der Arbeitgeber hat sie bei fristgerechter Anmeldung zu gewähren. Zustimmung ist nur für einzelne Fragen nötig, etwa die Übertragung eines Anteils auf einen späteren Zeitraum.

Kann während der Elternzeit gekündigt werden?▾

Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits vor dem Beginn mit der fristgerechten Anmeldung einsetzt. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung möglich.

Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen?▾

Ja, das Recht steht jedem Elternteil eigenständig zu und wird nicht geteilt. Die Zeiträume lassen sich gleichzeitig oder nacheinander nehmen, ein Anteil unter bestimmten Voraussetzungen auf ein späteres Alter des Kindes übertragen.

Ist das dasselbe wie Elterngeld?▾

Nein. Die Elternzeit ist die Freistellung mit Bestandsschutz des Arbeitsplatzes, das Elterngeld eine Geldleistung, die eine eigene Stelle auf gesonderten Antrag bewilligt. Beides läuft parallel, sind aber zwei Verfahren.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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