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SCHRITT

Antrag stellen: was das Unternehmen annehmen muss

Der Antrag geht an das Eisenbahnunternehmen, und eine Ablehnung allein wegen des nicht genutzten Formulars ist unzulässig. Gebühren dürfen nicht abgezogen werden.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

DOKUMENTE 3

Das Recht besteht, die Summe steht — bleibt die Auszahlung. In diesem Schritt gehen die meisten Ansprüche verloren, und zwar aus Gründen, die die Verordnung ausdrücklich verbietet.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Mir wurde gesagt, es gehe nur mit ihrem Vordruck. Ich habe die Vorschrift zitiert, die genau diese Ablehnung verbietet — das Geld kam ohne Vordruck.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Senden Sie den Antrag nachweisbar und behalten Sie eine Kopie. Gestritten wird meist nicht über das Recht, sondern darüber, ob überhaupt ein Antrag vorlag.


HÄUFIGE FRAGEN

Muss das Formular des Unternehmens verwendet werden? ▾

Nein. Die Verordnung untersagt ausdrücklich, Anträge allein aus dem Grund abzulehnen, dass der Fahrgast dieses Formular nicht verwendet hat. Das Formular ist bequem, aber keine Voraussetzung.

Was gilt bei einem unpräzisen Antrag? ▾

Ist ein Antrag nicht präzise genug, ersucht das Eisenbahnunternehmen den Fahrgast um Klarstellung und leistet ihm dabei Unterstützung. Eine stillschweigende Ablehnung sieht die Verordnung nicht vor.

Dürfen Gebühren abgezogen werden? ▾

Nein. Die Entschädigung darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden. Ausgezahlt wird der berechnete Betrag.

Was gehört dem Antrag bei? ▾

Die Fahrkarte mit Preis und ein Nachweis der tatsächlichen Verspätung. Diesen bestätigt das Personal vor Ort, oder man sichert ihn selbst — mit einem Foto der Anzeigetafel oder einem Screenshot der Zuginformation.

OFFIZIELLE QUELLEN

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