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Ablehnung: außergewöhnliche Umstände und die Durchsetzungsstelle

Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Entschädigung, gewöhnliches Wetter zählt aber nicht dazu. Gegen eine Ablehnung hilft die nationale Durchsetzungsstelle.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

DOKUMENTE 3

Ablehnungen kommen häufiger als gedacht und fast immer mit derselben Formel. Sie lässt sich prüfen: Die Verordnung bestimmt selbst, was außergewöhnlich ist und was gewöhnliches Wetter.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Sichern Sie die Ursachenmeldung aus der App oder von der Anzeigetafel am selben Tag. Einen Monat später steht im Ablehnungsschreiben womöglich eine andere Ursache, und es fehlt der Vergleich.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Mir wurde mit Verweis auf das Wetter abgelehnt, dabei war es gewöhnlicher Herbstregen. Die Eingabe bei der Aufsicht endete mit der Zahlung, ganz ohne Gericht.

Nützliche Tools

  • Schlichtungsstelle Reise und Verkehr consumer

    Offizielle Schlichtungsstelle für Streit mit Luft- und Bahnverkehr. Für Reisende ist das Verfahren kostenfrei.


HÄUFIGE FRAGEN

Wann muss nicht gezahlt werden? ▾

Wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde — etwa extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb gefährdeten. Die Nachweislast liegt beim Unternehmen und nicht beim Fahrgast.

Zählt gewöhnliches schlechtes Wetter dazu? ▾

Nein. Die Verordnung trennt solche Ereignisse ausdrücklich von normalen jahreszeitlich bedingten Witterungsbedingungen und nennt als Beispiel Herbststürme. Der Hinweis auf Regen oder Schnee befreit für sich genommen nicht.

Gibt es weitere Fälle ohne Entschädigung? ▾

Ja, zwei ausdrücklich genannte: wenn der Fahrgast bereits vor dem Fahrkartenkauf über die Verspätung informiert wurde und wenn die Ankunftsverspätung durch Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder geänderter Streckenführung geringer blieb.

Wohin bei unbegründeter Ablehnung? ▾

An die nationale Stelle, die die Fahrgastrechte durchsetzt: in Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt. Es wirkt darauf hin, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt, etwa der Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags.

OFFIZIELLE QUELLEN

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