ROUTE
Zug verspätet: Entschädigung und Betreuung
Ab sechzig Minuten fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises, ab hundertzwanzig fünfzig. Dazu Verpflegung und Übernachtung auf Kosten des Unternehmens.
✓ Geprüft: 2.8.2026
Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr der Europäischen Union kreisen um eine Größe: die Verspätung bei der Ankunft. Die entscheidende Schwelle sind sechzig Minuten — von ihr aus entstehen sowohl die Pflichten unterwegs als auch die Entschädigung. Eine Verspätung bei der Abfahrt zählt nicht; maßgeblich ist die Ankunft zwischen den auf der Fahrkarte genannten Orten.
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Die Entschädigung ist klar beziffert: fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises bei 60 bis 119 Minuten und fünfzig Prozent ab 120 Minuten, und das Recht auf Beförderung bleibt dabei erhalten. Unabhängig vom Geld stehen die Betreuungsleistungen: Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit sowie bei nötiger Übernachtung Unterkunft und Transfer. Unternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren nicht gezahlt wird — höchstens vier Euro pro Fahrkarte.
Die Route aus fünf Schritten geht den Weg vollständig: ab welcher Minute Rechte entstehen, was unterwegs zu leisten ist, wie sich die Entschädigung berechnet und was für Zeitkarten gilt, wie der Antrag läuft und warum eine Ablehnung wegen des nicht genutzten Formulars unzulässig ist, und was bei der Berufung auf außergewöhnliche Umstände hilft — bis zur nationalen Durchsetzungsstelle.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Fahrkarte oder Buchungsbestätigung
- Nachweis der Ankunftszeit
- Fahrkarte
- Belege für Verpflegung und Übernachtung
- Nachweis der Verspätung
- Fahrkarte mit Preis
- Ausgefülltes Formular oder formloses Schreiben
- Ablehnungsschreiben
- Meldungen zur Verspätungsursache
- Kopie des ursprünglichen Antrags
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Die Verspätung nach der Abfahrt rechnen. Maßgeblich ist allein die Ankunft am Zielort laut Fahrkarte.
- Nach Hause fahren, ohne die tatsächliche Ankunftszeit zu sichern. Eine Woche später ist der Nachweis deutlich mühsamer.
- Auf den Antrag verzichten, weil das Formular fehlt. Eine Ablehnung allein deswegen widerspricht der Verordnung ausdrücklich.
- Eine Ablehnung mit Wetterhinweis ungeprüft hinnehmen. Gewöhnliche jahreszeitliche Bedingungen sind keine außergewöhnlichen Umstände.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Womit beginnt man direkt nach der Verspätung?▾
Mit dem Festhalten der tatsächlichen Ankunftszeit und dem Aufbewahren der Fahrkarte. Alles Weitere — Prozentrechnung und Antrag — geht in Ruhe später, der Nachweis entsteht nur vor Ort.
Wie lange dauert die Auszahlung?▾
Der Antrag ist eine Sache eines Tages, die Zahlung hängt am Unternehmen. Kommt eine Ablehnung dazu, folgt die Eingabe bei der Aufsicht — dann geht es um Wochen.
Gelten diese Regeln auch im Nahverkehr?▾
Die Verordnung betrifft den Eisenbahnverkehr insgesamt, für einzelne inländische Verkehrsdienste bestehen jedoch Ausnahmen. Zu prüfen ist der konkrete Verkehrsdienst und nicht der Gesamteindruck.
Was gilt bei Fahrten über mehrere Länder?▾
Die Grundregeln sind in der Europäischen Union einheitlich, der Mechanismus bleibt gleich. Wichtig ist, ob eine durchgehende Fahrkarte vorliegt, denn davon hängt die Berechnung der Verspätung ab.