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ROUTE

Zug verspätet: Entschädigung und Betreuung

Ab sechzig Minuten fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises, ab hundertzwanzig fünfzig. Dazu Verpflegung und Übernachtung auf Kosten des Unternehmens.

✓ Geprüft: 2.8.2026

Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr der Europäischen Union kreisen um eine Größe: die Verspätung bei der Ankunft. Die entscheidende Schwelle sind sechzig Minuten — von ihr aus entstehen sowohl die Pflichten unterwegs als auch die Entschädigung. Eine Verspätung bei der Abfahrt zählt nicht; maßgeblich ist die Ankunft zwischen den auf der Fahrkarte genannten Orten.

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    SCHRITT

    Verspätung: ab welcher Minute Rechte entstehen

    Die Fahrgastrechte greifen ab sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft. Unterhalb dieser Grenze entstehen nach der Verordnung keine Ansprüche.

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    SCHRITT

    Was das Unternehmen unterwegs leisten muss

    Ab sechzig Minuten Verspätung wird die Wahl angeboten, dazu kostenlos Mahlzeiten und, wenn nötig, eine Unterkunft.

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    SCHRITT

    Entschädigung: fünfundzwanzig und fünfzig Prozent

    Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung stehen fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten fünfzig. Das Recht auf Beförderung bleibt bestehen.

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    SCHRITT

    Antrag stellen: was das Unternehmen annehmen muss

    Der Antrag geht an das Eisenbahnunternehmen, und eine Ablehnung allein wegen des nicht genutzten Formulars ist unzulässig. Gebühren dürfen nicht abgezogen werden.

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    SCHRITT

    Ablehnung: außergewöhnliche Umstände und die Durchsetzungsstelle

    Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Entschädigung, gewöhnliches Wetter zählt aber nicht dazu. Gegen eine Ablehnung hilft die nationale Durchsetzungsstelle.

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Die Entschädigung ist klar beziffert: fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises bei 60 bis 119 Minuten und fünfzig Prozent ab 120 Minuten, und das Recht auf Beförderung bleibt dabei erhalten. Unabhängig vom Geld stehen die Betreuungsleistungen: Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit sowie bei nötiger Übernachtung Unterkunft und Transfer. Unternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren nicht gezahlt wird — höchstens vier Euro pro Fahrkarte.

Die Route aus fünf Schritten geht den Weg vollständig: ab welcher Minute Rechte entstehen, was unterwegs zu leisten ist, wie sich die Entschädigung berechnet und was für Zeitkarten gilt, wie der Antrag läuft und warum eine Ablehnung wegen des nicht genutzten Formulars unzulässig ist, und was bei der Berufung auf außergewöhnliche Umstände hilft — bis zur nationalen Durchsetzungsstelle.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

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HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Womit beginnt man direkt nach der Verspätung?▾

Mit dem Festhalten der tatsächlichen Ankunftszeit und dem Aufbewahren der Fahrkarte. Alles Weitere — Prozentrechnung und Antrag — geht in Ruhe später, der Nachweis entsteht nur vor Ort.

Wie lange dauert die Auszahlung?▾

Der Antrag ist eine Sache eines Tages, die Zahlung hängt am Unternehmen. Kommt eine Ablehnung dazu, folgt die Eingabe bei der Aufsicht — dann geht es um Wochen.

Gelten diese Regeln auch im Nahverkehr?▾

Die Verordnung betrifft den Eisenbahnverkehr insgesamt, für einzelne inländische Verkehrsdienste bestehen jedoch Ausnahmen. Zu prüfen ist der konkrete Verkehrsdienst und nicht der Gesamteindruck.

Was gilt bei Fahrten über mehrere Länder?▾

Die Grundregeln sind in der Europäischen Union einheitlich, der Mechanismus bleibt gleich. Wichtig ist, ob eine durchgehende Fahrkarte vorliegt, denn davon hängt die Berechnung der Verspätung ab.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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