Die Entschädigung kommt später, essen und schlafen muss man jetzt. Die Verordnung trennt beides: Betreuung unterwegs und Geld für die Verspätung bestehen unabhängig voneinander.
Was das Unternehmen unterwegs leisten muss
Ab sechzig Minuten Verspätung wird die Wahl angeboten, dazu kostenlos Mahlzeiten und, wenn nötig, eine Unterkunft.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Wir standen nachts vier Stunden im Bahnhof, angeboten wurde nichts. Ich habe selbst ein Zimmer genommen, den Beleg behalten und die Kosten samt Entschädigung erstattet bekommen.
Fragen Sie das Personal ausdrücklich nach Betreuungsleistungen und notieren Sie die Antwort. Eine Ablehnung vor Ort ist ein wichtiger Teil der späteren Forderung, wenn Sie selbst zahlen mussten.
HÄUFIGE FRAGEN
Welche Wahl muss angeboten werden? ▾
Bei erwarteter Verspätung ab sechzig Minuten bietet das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast unverzüglich die Wahl an — zwischen Erstattung des Fahrpreises und Fortsetzung der Reise, auch mit geänderter Streckenführung. Angeboten wird von sich aus und nicht erst auf Nachfrage.
Gibt es Verpflegung während der Wartezeit? ▾
Ja. Bei einer Verspätung ab sechzig Minuten oder bei Zugausfall bietet das Unternehmen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit an, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder unter Berücksichtigung von Entfernung, Lieferzeit und Kosten vernünftigerweise lieferbar sind.
Und wenn die Reise über Nacht unterbrochen wird? ▾
Dann sind die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen Bahnhof und Unterkunft vorgesehen, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist.
Was tun, wenn nichts angeboten wurde? ▾
Belege sichern und Erstattung schriftlich verlangen. Die Betreuungspflicht liegt beim Unternehmen, und angemessene Kosten, die wegen ihrer Verletzung entstanden sind, gehören zusammen mit der Entschädigung geltend gemacht.