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SCHRITT

Verspätung: ab welcher Minute Rechte entstehen

Die Fahrgastrechte greifen ab sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft. Unterhalb dieser Grenze entstehen nach der Verordnung keine Ansprüche.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

DOKUMENTE 2

Die Fahrgastrechte in der Europäischen Union kreisen um eine Zahl: sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft. Alles Weitere baut darauf auf.

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› Details und Tipps
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der tatsächlichen Ankunftszeit. Eine Woche später ist der Nachweis mühsam, ein Foto mit Zeitstempel klärt die Sache sofort.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Mein Zug fuhr vierzig Minuten später ab, und ich hielt die Sache für klar. Angekommen sind wir fast planmäßig — es zählt die Ankunft, zu fordern gab es nichts.


HÄUFIGE FRAGEN

Ab welcher Verspätung entstehen Rechte? ▾

Die entscheidende Schwelle sind sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort. Von ihr aus zählt die Verordnung sowohl die Pflichten unterwegs als auch die Entschädigung.

Zählt eine Verspätung bei der Abfahrt? ▾

Nein, maßgeblich ist die Ankunft. Ein Zug kann verspätet abfahren und pünktlich ankommen — dann entstehen keine Ansprüche. Umgekehrt begründet ein pünktlich abgefahrener, aber stark verspäteter Zug die vollen Rechte.

Was gilt bei erwarteter Verspätung ab sechzig Minuten? ▾

Die Verordnung verpflichtet das Eisenbahnunternehmen, dem Fahrgast unverzüglich eine Wahl anzubieten, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Ankunft am Zielort sechzig Minuten oder mehr verspätet erfolgt. Das ist eine Pflicht und kein Entgegenkommen.

Und wenn der Zug ganz ausfällt? ▾

Der Ausfall steht der Verspätung in den Folgen gleich: Auch dann wird unverzüglich die Wahl angeboten, und die Betreuungspflichten unterwegs entstehen auf derselben Grundlage.

OFFIZIELLE QUELLEN

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