Die Fahrgastrechte in der Europäischen Union kreisen um eine Zahl: sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft. Alles Weitere baut darauf auf.
Verspätung: ab welcher Minute Rechte entstehen
Die Fahrgastrechte greifen ab sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft. Unterhalb dieser Grenze entstehen nach der Verordnung keine Ansprüche.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der tatsächlichen Ankunftszeit. Eine Woche später ist der Nachweis mühsam, ein Foto mit Zeitstempel klärt die Sache sofort.
Mein Zug fuhr vierzig Minuten später ab, und ich hielt die Sache für klar. Angekommen sind wir fast planmäßig — es zählt die Ankunft, zu fordern gab es nichts.
HÄUFIGE FRAGEN
Ab welcher Verspätung entstehen Rechte? ▾
Die entscheidende Schwelle sind sechzig Minuten Verspätung bei der Ankunft zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort. Von ihr aus zählt die Verordnung sowohl die Pflichten unterwegs als auch die Entschädigung.
Zählt eine Verspätung bei der Abfahrt? ▾
Nein, maßgeblich ist die Ankunft. Ein Zug kann verspätet abfahren und pünktlich ankommen — dann entstehen keine Ansprüche. Umgekehrt begründet ein pünktlich abgefahrener, aber stark verspäteter Zug die vollen Rechte.
Was gilt bei erwarteter Verspätung ab sechzig Minuten? ▾
Die Verordnung verpflichtet das Eisenbahnunternehmen, dem Fahrgast unverzüglich eine Wahl anzubieten, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Ankunft am Zielort sechzig Minuten oder mehr verspätet erfolgt. Das ist eine Pflicht und kein Entgegenkommen.
Und wenn der Zug ganz ausfällt? ▾
Der Ausfall steht der Verspätung in den Folgen gleich: Auch dann wird unverzüglich die Wahl angeboten, und die Betreuungspflichten unterwegs entstehen auf derselben Grundlage.