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SCHRITT

Ländereinstufung: welcher Weg steht Ihnen offen?

Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, müssen Sie klären, ob Ihr ausländischer Führerschein direkt umgetauscht werden kann oder ob Theorie- und Fahrprüfung erforderlich sind.

✓ Geprüft: 18.10.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Fahrerlaubnisbehörde / Straßenverkehrsamt

Kommunale Behörde

Die Führerscheinstelle gehört zum Landratsamt oder zur Stadtverwaltung. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.

Drei Verfahrenswege — einer trifft auf Sie zu

Das deutsche Fahrerlaubnisrecht unterscheidet beim Umtausch ausländischer Führerscheine drei Kategorien:

EU/EWR-Staaten — vereinfachter Verwaltungsaustausch
Kein Nachweis von Fahrpraxis, keine Prüfung. Die Fahrerlaubnisbehörde tauscht den Führerschein nach Prüfung der Unterlagen direkt aus.

Anlage 11 FeV und gleichgestellte Staaten — prüfungsfreier Umtausch
Staaten, die Deutschland als gleichwertig anerkennt (u. a. Schweiz, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland). Es entfallen Theorie- und Fahrprüfung; in der Regel sind Übersetzung, Sehtest und Antrag ausreichend. Die Ukraine ist seit dem 18. August 2026 aufgenommen — mit zwölf Klassen von A1 bis DE (siehe Fragen unten).

Drittstaaten ohne Einstufung — vollständiges Verfahren
Alle anderen Länder (u. a. Russland, Belarus, Kasachstan, Türkei, China, Vietnam). Pflicht: Erste-Hilfe-Kurs, Fahrschulausbildung, Theorieprüfung und Fahrprüfung.

Die 6-Monats-Frist betrifft das Fahren, nicht die Umschreibung

§ 29 FeV erlaubt Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten, 6 Monate ab Anmeldung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland zu fahren. Danach dürfen Sie ohne deutsche Fahrerlaubnis nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Wichtig: Diese Frist beendet nur die Fahrberechtigung — nicht die Möglichkeit zur Umschreibung. Solange Ihr ausländischer Führerschein gültig ist, können Sie ihn auch nach den 6 Monaten umschreiben lassen (bei Anlage-11-Staaten prüfungsfrei, sonst mit Prüfung). Sie dürfen bis zur Umschreibung nur nicht fahren. Eine vollständige Fahrausbildung ist allein dann nötig, wenn Ihr Land nicht in Anlage 11 steht — unabhängig von der 6-Monats-Frist.

Erste Anlaufstelle: Fahrerlaubnisbehörde

Die zuständige Behörde ist das Straßenverkehrsamt oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. In Großstädten kann die Wartezeit auf einen Termin mehrere Wochen betragen — planen Sie das ein.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Wer die 6 Monate verpasst, darf nicht mehr fahren — die Umschreibung ist damit aber nicht verloren. Für Anlage-11-Länder bleibt sie prüfungsfrei möglich. Trotzdem ist der frühe Termin wichtig, damit keine Lücke entsteht, in der Sie ohne Fahrberechtigung dastehen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich empfehle, parallel zum Terminwarten bereits die Übersetzung des Führerscheins und den Sehtest zu erledigen. Beide Schritte sind behördenunabhängig und können sofort angegangen werden.


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist Anlage 11 der FeV und wo finde ich die aktuelle Liste? ▾

Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung listet Drittstaaten auf, deren Fahrerlaubnis ohne erneute Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden kann. Die jeweils gültige Fassung ist über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder direkt über buzer.de abrufbar. Die Liste wird gelegentlich aktualisiert — immer die aktuelle Version prüfen.

Was gilt seit 2026 für ukrainische Führerscheine? ▾

Die Ukraine steht seit dem 18. August 2026 in Anlage 11 der FeV — Stand 02.10.2026 an der geltenden Fassung geprüft. Grundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236, verkündet am 17. August 2026); nach Artikel 7 trat sie am Tag nach der Verkündung in Kraft. Aufgenommen sind die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE — jeweils ohne Theorie- und Fahrprüfung. Für die Klassen C1 bis DE sind zusätzlich die Eignung nach Anlage 5 und das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen; die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM. Montenegro wurde durch dieselbe Verordnung aufgenommen. Eine Ausnahme nennt die Fußnote selbst: wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, sind theoretische und praktische Prüfung doch erforderlich.

Gilt die 6-Monats-Frist ab Einreise oder ab Anmeldung? ▾

Ab dem Datum der Anmeldung (behördliche Meldepflicht). Wer sich also erst nach mehreren Monaten in Deutschland anmeldet, verliert entsprechend Zeit. Die Frist läuft nicht ab dem Tag der Einreise, sondern ab der offiziellen Wohnsitzregistrierung.

Was passiert, wenn die 6 Monate abgelaufen sind? ▾

Sie dürfen dann nicht mehr mit dem ausländischen Führerschein fahren (§ 29 Abs. 1 FeV) — das gilt strikt. Die Umschreibung bleibt aber möglich, solange Ihr Führerschein gültig ist: bei Anlage-11-Staaten prüfungsfrei, bei anderen Drittstaaten mit Theorie- und Fahrprüfung. Eine vollständige Neuausbildung ist nur bei nicht gelisteten Ländern nötig — unabhängig davon, ob die 6 Monate abgelaufen sind.

Zählt ein internationaler Führerschein als Verlängerung? ▾

Nein — das ist ein verbreiteter Irrtum. Nach § 29 Abs. 2 FeV dient der Internationale Führerschein nur dem Nachweis der ausländischen Fahrerlaubnis und gilt ausschließlich zusammen mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein; eine eigene Fahrberechtigung begründet er nicht und die Sechsmonatsfrist verlängert er nicht. Verlängern lässt sich die Frist nur auf einem anderen Weg: Nach § 29 Abs. 1 Satz 5 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde sie **auf Antrag** um höchstens sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland sein wird. Wer dauerhaft bleibt, kommt daran nicht vorbei: Es bleibt der Umtausch.

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