Der Gründungszuschuss finanziert nicht das Geschäft, sondern SIE am Start: ein halbes Jahr der gewohnte ALG-Satz plus 300 €, um in Ruhe anzulaufen. Zwei Haken: es ist Ermessen (kein Anspruch), und der ALG-I-Restanspruch muss ≥150 Tage sein. Also früh und gut begründet handeln.
Gründungszuschuss: Wer ihn bekommt
Der Zuschuss ist für den Wechsel aus ALG I in die Selbstständigkeit. Das Entscheidende, worüber geschwiegen wird: es ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Erfüllte Voraussetzungen erhöhen die Chancen aber stark.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)
Öffentlich-rechtliche KörperschaftArbeitslosengeld I, Gründungszuschuss und Arbeitsvermittlung laufen über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Die Filiale finden Sie unter «Dienststelle vor Ort».
› Details und Tipps
Beantragt, als noch 8 Monate ALG I offen waren, nicht im letzten Monat — der Restanspruch war groß, die Agentur bewilligte ohne Rückfragen. Wer bis zum Ende wartet, scheitert oft an den 150 Tagen.
Ermessen heißt nicht Glücksache: vor dem Antrag zur Beratung in die Agentur, fragen, was genau überzeugt. Ermessens-Ablehnungen sind meist per Widerspruch mit stärkerem Businessplan angreifbar.
HÄUFIGE FRAGEN
Anspruch oder Glücksache? ▾
Formal Ermessensleistung — die Agentur entscheidet nach Ermessen, keine Garantie. Bei erfüllten Voraussetzungen (Restanspruch ≥150 Tage, realistischer Plan, Stellungnahme) sind die Chancen hoch. Ablehnungen sind per Widerspruch angreifbar.
Sind die 150 Tage Restanspruch Pflicht? ▾
Ja, die Kernbedingung: am Tag der Aufnahme müssen mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch verbleiben. Also nicht bis zum Ende der Zahlung warten — beantragen, solange der Restanspruch groß ist.
Ich beziehe Bürgergeld (ALG II), nicht ALG I — auch für mich? ▾
Nein, der Gründungszuschuss ist nur für ALG I. Für Bürgergeld-Bezieher gibt es das Einstiegsgeld vom Jobcenter mit anderen Regeln. Den eigenen Fall nach der eigenen Leistung klären.