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SCHRITT

Gründungszuschuss: Wer ihn bekommt

Der Zuschuss ist für den Wechsel aus ALG I in die Selbstständigkeit. Das Entscheidende, worüber geschwiegen wird: es ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Erfüllte Voraussetzungen erhöhen die Chancen aber stark.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss und Arbeitsvermittlung laufen über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Die Filiale finden Sie unter «Dienststelle vor Ort».

Der Gründungszuschuss finanziert nicht das Geschäft, sondern SIE am Start: ein halbes Jahr der gewohnte ALG-Satz plus 300 €, um in Ruhe anzulaufen. Zwei Haken: es ist Ermessen (kein Anspruch), und der ALG-I-Restanspruch muss ≥150 Tage sein. Also früh und gut begründet handeln.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Beantragt, als noch 8 Monate ALG I offen waren, nicht im letzten Monat — der Restanspruch war groß, die Agentur bewilligte ohne Rückfragen. Wer bis zum Ende wartet, scheitert oft an den 150 Tagen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ermessen heißt nicht Glücksache: vor dem Antrag zur Beratung in die Agentur, fragen, was genau überzeugt. Ermessens-Ablehnungen sind meist per Widerspruch mit stärkerem Businessplan angreifbar.


HÄUFIGE FRAGEN

Anspruch oder Glücksache?

Formal Ermessensleistung — die Agentur entscheidet nach Ermessen, keine Garantie. Bei erfüllten Voraussetzungen (Restanspruch ≥150 Tage, realistischer Plan, Stellungnahme) sind die Chancen hoch. Ablehnungen sind per Widerspruch angreifbar.

Sind die 150 Tage Restanspruch Pflicht?

Ja, die Kernbedingung: am Tag der Aufnahme müssen mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch verbleiben. Also nicht bis zum Ende der Zahlung warten — beantragen, solange der Restanspruch groß ist.

Ich beziehe Bürgergeld (ALG II), nicht ALG I — auch für mich?

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für ALG I. Für Bürgergeld-Bezieher gibt es das Einstiegsgeld vom Jobcenter mit anderen Regeln. Den eigenen Fall nach der eigenen Leistung klären.

OFFIZIELLE QUELLEN

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