Der Antrag steht auf zwei Säulen: ein überzeugender Businessplan und eine unabhängige Tragfähigkeitsbewertung (fachkundige Stellungnahme). Dazu eine Reihenfolge, in der leicht alles kippt: erst beantragen und bewilligen lassen, DANN Gewerbe anmelden und starten. Umgekehrt = Ablehnung.
Gründungszuschuss: Antrag und Stellungnahme
Das Herz des Antrags ist die fachkundige Stellungnahme: eine unabhängige Bewertung der Tragfähigkeit von IHK, Steuerberater, Bank oder Berater. Und die eiserne Regel: VOR dem Start beantragen.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)
Öffentlich-rechtliche KörperschaftArbeitslosengeld I, Gründungszuschuss und Arbeitsvermittlung laufen über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Die Filiale finden Sie unter «Dienststelle vor Ort».
› Details und Tipps
Die Tragfähigkeitsbewertung von der örtlichen IHK — günstig, und für die Agentur das entscheidende Dokument. Den Businessplan halfen sie feilen: zwei Termine, und der Antrag war stark.
Das Gewerbe nicht im Eifer schnell anmelden: ein Tätigkeitsbeginn vor dem Antrag tötet den Zuschuss. Die Reihenfolge strikt halten: Plan → Stellungnahme → Antrag → Bewilligung → erst jetzt Gewerbeanmeldung.
HÄUFIGE FRAGEN
Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus? ▾
Kompetente Stellen: IHK oder HWK, Steuerberater, Bank/Sparkasse, anerkannte Gründungszentren und Berater. Viele IHKs machen es günstig oder gratis. Die Stellungnahme bestätigt, dass der Plan realistisch ist.
Warum nicht vor dem Antrag starten? ▾
Grundsatz: der Zuschuss fördert den ÜBERGANG aus der Arbeitslosigkeit, also müssen Antrag und Bewilligung der Aufnahme vorausgehen. Gewerbe angemeldet oder gearbeitet vor dem Antrag — Anspruch weg. Erst Papiere, dann Start.
Was gehört in den Businessplan? ▾
Idee und Alleinstellung, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Kundenplan und vor allem ein Finanzplan mit Ertrags-/Kostenprognose, der die Existenzsicherung zeigt. Realismus schlägt Optimismus.