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Kfz-Ummeldung: Auto nach dem Umzug ummelden

Nach § 15 FZV unverzüglich zu melden. Verwarnungsgeld 15 € — teuer wird erst die versäumte Behördenfrist. Termin bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

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Quelle: § 167 BGB — Erteilung der Vollmacht

Was ist das und wann erledigen?

Wer nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt, muss das Fahrzeug unter der neuen Adresse ummelden. Zu melden ist unverzüglich (§ 15 FZV) — eine feste Wochenfrist kennt die Verordnung nicht. Da die Kfz-Versicherung an die Meldeadresse gebunden ist, kann ein Versäumnis bei einem Schadensfall Probleme verursachen.

Wo und was kostet es?

Die Ummeldung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde) am neuen Wohnort. Kosten: 10–30 € Verwaltungsgebühr. Bei Kennzeichenwechsel kommen Kosten für die neuen Schilder hinzu (ca. 20–30 €). Termin vorab online buchen empfohlen.

Häufige Fehler

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Nach München umgezogen und das Auto zwei Monate nicht umgemeldet. Bei der Kontrolle war das Verwarnungsgeld selbst gering, ärgerlich war der Rest: Die Zulassungsstelle setzte mir eine Frist, und weil ich auch die verstreichen ließ, kamen die Kosten der Anordnung obendrauf. Gleich nach der Anmeldung erledigen — es dauert eine halbe Stunde.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, aber ohne Meldebescheinigung erschienen — nur der alte Personalausweis war dabei. Termin konnte nicht wahrgenommen werden, neuer Termin notwendig. Meldebescheinigung mit neuer Adresse ist Pflichtunterlage.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie lange habe ich nach dem Umzug für die Ummeldung?

Die Norm ist § 15 FZV („Mitteilungspflichten bei Änderungen“), und sie nennt keine Wochenfrist, sondern **unverzüglich** — eine feste Tageszahl steht nicht im Gesetz. Praktisch heißt das: gleich nach der Anmeldung erledigen. Das Verwarnungsgeld ist deutlich niedriger als oft behauptet: **15 €** nach Nr. 180 BKat. Teuer wird es erst, wenn die Zulassungsbehörde selbst auf die veraltete Anschrift stößt, eine Frist (meist vier Wochen) setzt und diese verstreicht — dann kommen die Kosten der Anordnung hinzu. Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnortes.

Muss ich beim Umzug die Kennzeichen wechseln?

Nicht zwingend, wenn Sie im selben Zulassungsbezirk bleiben. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (z. B. von Berlin nach München) müssen die Kennzeichen gegen solche des neuen Bezirks ausgetauscht werden — das verursacht zusätzliche Kosten von 40–80 €.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Ummeldung?

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der neuen Adresse; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief); gültiger Versicherungsnachweis; SEPA-Mandat für die Verwaltungsgebühr (10–30 €). Kennzeichen — nur wenn sie gewechselt werden.

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