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↰ Kassenwechsel
SCHRITT

Der Wechsel: ein einziger Antrag

Seit 2021 erledigt alles die neue Kasse: Mitgliedschaftsantrag stellen — sie kündigt die alte und informiert den Arbeitgeber.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Einfach den Antrag bei der neuen Kasse online gestellt — sie informierte die alte und den Arbeitgeber selbst. Kein Brief von mir, Wechsel ohne einen Tag ohne Versicherung.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist Ihr Fenster: dann gilt das Sonderkündigungsrecht sogar vor 12 Monaten. Ein Erhöhungsbrief ist das Signal zum Vergleich, nicht zum Mehrzahlen.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie lange bin ich an die aktuelle Kasse gebunden? ▾

12 Monate Mindestmitgliedschaft, dann Kündigung mit zwei Monaten Frist. Ausnahme — Erhöhung des Zusatzbeitrags: sie gibt ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Frist.

Die alte Kasse selbst kündigen? ▾

Nein: seit 2021 genügt der Antrag bei der NEUEN Kasse, sie kündigt die alte für Sie (elektronisches Meldeverfahren). Keine Doppelmitgliedschaft, keine Lücke.

Ab wann gilt die neue Kasse — und was mache ich bis dahin? ▾

Die Mitgliedschaft beginnt zum Ersten des Monats, den die Kündigungsfrist ergibt; bis dahin bleibt die alte Kasse voll zuständig. Die alte Gesundheitskarte gilt weiter, Behandlungen und Rezepte laufen ohne Unterbrechung.

Kann die Kasse mich wegen Alter oder Krankheit ablehnen? ▾

Nein: In der GKV gilt Kontrahierungszwang — eine geöffnete Kasse muss jeden aufnehmen. Gesundheitsprüfungen gibt es nicht.

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