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Krankenkasse: Wahl der Krankenversicherung

Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Teilen Sie dem Arbeitgeber Ihre Kasse vor dem ersten Arbeitstag mit.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

Was ist das und wann handeln?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist krankenversicherungspflichtig. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Namen der gewählten Kasse vor dem ersten Arbeitstag mit – sonst erfolgt die Anmeldung automatisch.

Typische Fehler

🧮
Guide: GKV oder PKV für Neuankömmlinge →

Was Selbstständige zahlen, warum die Reiseversicherung nicht reicht und wie Nachzahlungen entstehen

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe keine Kasse gewählt und wurde automatisch bei der AOK angemeldet. Kein Drama – aber die TK hat eine bessere App und englischsprachigen Support. Ich musste ein Jahr warten, bis ich wechseln konnte. Vergleichen Sie die Zusatzleistungen vorab.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich dachte, DAK und TK wären identisch. Die TK bietet einen kostenlosen Online-Dolmetscher beim Arzt und Beratung auf Englisch – für Neuankömmlinge in den ersten Monaten entscheidend. Vergleichen Sie den Service, nicht nur den Beitrag.


HÄUFIGE FRAGEN

Welche Krankenkassen gibt es und worin unterscheiden sie sich? ▾

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. ⚠️ Damit ist es aber nicht getan: Jede Kasse erhebt zusätzlich ihren Zusatzbeitrag, 2026 im Schnitt 2,9 % (Spanne der Kassen rund 2,2–4,4 %), ebenfalls hälftig geteilt. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % (für Kinderlose ab 23 zzgl. 0,6 %). Große Kassen: TK, AOK, Barmer, DAK. Private Krankenversicherung (PKV) möglich ab 77.400 € Jahreseinkommen (JAEG 2026).

Kann ich die Krankenkasse nach dem Start wechseln? ▾

Ja – frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Antrag bei der neuen Kasse stellen, die kündigt automatisch bei der alten. Der Versicherungsschutz läuft ununterbrochen weiter.

Was passiert, wenn ich keine Kasse wähle? ▾

Der Arbeitgeber meldet Sie bei einer beliebigen GKV an. Das ist legal, aber nicht immer optimal – Kassen unterscheiden sich bei Zusatzleistungen: Zahnersatz, Osteopathie, Online-Psychotherapie.

Was als Nächstes

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