Deutschland Kompass
↰ Kleinunternehmer
SCHRITT

Die Praxis: Rechnung, EÜR, das erste Jahr

Drei Grundlagen: der richtige Rechnungssatz, die einfache EÜR und der Blick auf die Grenze. Der teuerste Fehler steckt in der Rechnung.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Finanzamt

Bundesbehörde

Zentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.

🧮
Ist Ihr Status überhaupt Gewerbe? →

Der § 18-Test: Vielleicht sind Sie Freiberufler — und Formalitäten entfallen.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Meine Buchhaltung ist eine Tabelle mit drei Spalten: Datum, Rechnung, Zahlung. Für die EÜR reicht das; eine Stunde im Monat — keine Panik im Mai. Das Geschäftskonto lief vom ersten Tag getrennt.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Auf jede Rechnung gehört die Pflichtzeile zu Paragraf 19 UStG. Vergessen und Umsatzsteuer ausgewiesen? Sofort per Brief korrigieren: die unkorrigierte Rechnung verpflichtet zur Zahlung der genannten Steuer.


HÄUFIGE FRAGEN

Kunde im EU-Ausland — ändert sich etwas?

Ja, für EU-Leistungen gilt Reverse Charge: die Rechnung trägt den Satz Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, und Sie brauchen trotz Status eine USt-IdNr. Vorab beim Finanzamt anfordern.

Bekomme ich die Vorsteuer für Laptop und Software zurück?

Nein — das ist der Preis des Status: keine Umsatzsteuer berechnen, aber auch keine Vorsteuer ziehen. Bei vielen Anschaffungen oder B2B-Kunden lohnt die Regelbesteuerung oft von Anfang an.

Aus Gewohnheit 19 Prozent ausgewiesen — was nun?

Ausgewiesene USt schulden Sie dem Finanzamt, auch ohne Berechtigung (§ 14c UStG). Die Heilung: Rechnungskorrektur beim Kunden — sofort erledigen.

Brauche ich Software oder einen Steuerberater?

Formal reichen Tabelle und Ordner. Praktisch automatisiert Software für ~10–20 €/Monat Rechnungen mit dem richtigen Satz, die EÜR und die Grenzwarnung.

OFFIZIELLE QUELLEN

Teilen