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Freiberufler oder Gewerbe? Status-Check in 3 Fragen

Vom Status hängt alles ab: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, IHK-Beitrag. Beantworten Sie 2–3 Fragen und erhalten Sie eine Ersteinschätzung nach § 18 EStG mit den nächsten Schritten.

Ersteinschätzung nach § 18 / § 15 EStG. Verbindlich entscheidet ausschließlich das Finanzamt nach Prüfung Ihres Fragebogens; gemischte Tätigkeiten können getrennt behandelt werden. Keine Steuerberatung — bei strittigem Profil einen Steuerberater hinzuziehen.

Aktualität geprüft am: 16. Juli 2026

Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:

Häufige Fragen

Warum wollen alle Freiberufler sein?

Weniger Bürokratie und Kosten: keine Gewerbeanmeldung, keine IHK-Beiträge (~50–300 €/Jahr), keine Gewerbesteuer, Gewinnermittlung per einfacher EÜR unabhängig vom Umsatz.

Wie schlimm ist die Gewerbesteuer wirklich?

Für Kleinunternehmen kaum: 24.500 € Gewinn pro Jahr sind frei, und die gezahlte Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Eine echte Mehrbelastung entsteht meist erst bei Hebesätzen über ~410 % und höheren Gewinnen.

Ich bin Programmierer — Freiberufler oder Gewerbe?

Kommt auf die Tätigkeit an. Konzeption und Entwicklung von Systemen mit einschlägiger Ausbildung (oder nachgewiesener ingenieurähnlicher Qualifikation) → freiberuflich. Verkauf fertiger Software, Einrichtung, Support → gewerblich. Die Rechtsprechung ist einzelfallbezogen — die Formulierung im Fragebogen zählt.

Was passiert bei falscher Einordnung?

Den Status vergibt das Finanzamt, nicht Sie. Wurde aber jahrelang freiberuflich abgerechnet und später Gewerblichkeit festgestellt, droht Gewerbesteuer-Nachzahlung. Bei strittigem Profil: schriftliche Bestätigung einholen oder Steuerberater fragen.

Kann ich beide Status kombinieren?

Ja — gemischte Tätigkeit: z. B. freiberufliches Design plus gewerblicher Produktverkauf. Wichtig ist getrennte Buchführung, sonst kann das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen (Abfärbung).

Brauche ich als Freiberufler Konto und Versicherungen?

Ein separates Geschäftskonto ist nicht Pflicht, erleichtert aber die Buchhaltung. Krankenversicherung ist für alle Pflicht — als Selbstständige/r zahlen Sie den vollen Beitrag (siehe unser GKV-vs-PKV-Rechner). Rentenversicherungspflicht gilt nur für bestimmte Berufe (Lehrer, Erzieher, Künstler über die KSK).

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