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SCHRITT

Kündigung: Mietvertrag kündigen

Vermieter schriftlich mit 3 Monaten Vorlauf kündigen — sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.

WAS ZU TUN IST

Was ist das und wann erledigen?

Die Kündigung ist die offizielle Mitteilung an den Vermieter über die Beendigung des Mietverhältnisses. Nach §573c BGB beträgt die Mindestkündigungsfrist für Mieter 3 Monate — gerechnet ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Eingang des Schreibens. Die Frist zu verpassen bedeutet, drei zusätzliche Monate Miete zu zahlen.

Wo und was kostet es?

Verfassen Sie ein formloses Schreiben auf Deutsch: Ihre Adresse, die Adresse des Vermieters, den Satz „hiermit kündige ich den Mietvertrag”, das gewünschte Auszugsdatum und Ihre Unterschrift. Versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein (ca. 4–5 € bei der Deutschen Post) — günstiger als ein verlorener Monat Miete.

Häufige Fehler

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Per normalem Brief gekündigt — der Vermieter behauptete, nichts erhalten zu haben. Musste drei weitere Monate zahlen. Immer Einschreiben mit Rückschein nutzen: 4 Euro für den Beleg können 3.000 Euro sparen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die Kündigung auf Russisch verfasst, weil der Vermieter die Sprache verstand. Rechtlich war das Schreiben unwirksam — der Mietvertrag war auf Deutsch. Kündigung immer in der Vertragssprache schreiben.

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HÄUFIGE FRAGEN

Wie viele Monate Vorlauf brauche ich für die Kündigung?

Nach §573c BGB beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Mieter 3 Monate. Die Frist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Eingang des Schreibens folgt. Wer zum 30. Juni ausziehen möchte, muss das Schreiben spätestens bis zum 3. April eingegangen haben (gesetzlich: bis zum dritten Werktag).

Muss ich per Einschreiben kündigen oder reicht ein normaler Brief?

Das Gesetz schreibt kein Einschreiben vor, aber nur damit haben Sie einen Zustellungsnachweis. E-Mail und SMS haben ohne qualifizierte Signatur keine rechtliche Bindekraft. Am sichersten ist das Einschreiben mit Rückschein: Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift des Vermieters.

Was, wenn der Vermieter schweigt und die Kündigung nicht bestätigt?

Schweigen ist keine Ablehnung. Die Kündigung wird mit Zugang des Schreibens wirksam — eine Bestätigung des Vermieters ist nicht erforderlich. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Rückscheinbenachrichtigung auf: das sind Ihre Nachweise.

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