Die Stunden belegbar machen
Ein Überstundenstreit scheitert selten am Recht und fast immer an den Aufzeichnungen. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Erfassung über acht Stunden hinaus — eigene Notizen braucht es trotzdem.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Machen Sie es zur Gewohnheit, am Tagesende eine Zeile mit Stunden und Aufgabe zu notieren. Nach einem halben Jahr wiegt diese Tabelle mehr als jede mündliche Absprache mit der Führungskraft.
Nachrichten in Arbeitschats mit Datum und Uhrzeit sind ein unterschätzter Beleg: sie zeigen nicht nur die Arbeit, sondern auch, dass die Führungskraft davon wusste.
Nützliche Tools
- BMAS — Bundesministerium für Arbeit und Soziales legal-info
Bundesarbeitsministerium: amtliche Erläuterungen zu Arbeitsrecht, Urlaub und Arbeitszeit.
HÄUFIGE FRAGEN
Muss der Arbeitgeber die Zeit erfassen? ▾
Ja, das Gesetz verpflichtet ihn, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das ist Arbeitsschutzrecht und gilt unabhängig von einem Streit ums Geld.
Was wollen die Gerichte vom Arbeitnehmer sehen? ▾
Nach der Rechtsprechung genügt keine Gesamtzahl: darzulegen ist, an welchen Tagen, wie lange und auf wessen Anordnung oder mit wessen Duldung gearbeitet wurde. Ein Stundenjournal wiegt deshalb mehr als Erinnerung nach einem Jahr.
Taugt eine eigene Tabelle? ▾
Eigene Aufzeichnungen ersetzen die Erfassung des Arbeitgebers nicht, liefern aber die Konkretheit: Daten, Aufgaben, Namen. Zusammen mit Schriftverkehr und Systemdaten ergeben sie den Nachweis.
Was tun ohne Zugang zum Zeiterfassungssystem? ▾
Einen Auszug schriftlich anfordern. Eine Weigerung oder fehlende Aufzeichnungen wirken gegen den Arbeitgeber, denn Führung und Aufbewahrung sind seine gesetzliche Pflicht.
Zählen Homeoffice und Nachrichten am Abend? ▾
Arbeitszeit hört nicht auf, Arbeitszeit zu sein, weil sie zu Hause anfällt. Entscheidend ist dasselbe: war sie angeordnet oder geduldet, und gibt es Spuren — Nachrichten, Mails, Tickets.