ROUTE
Überstunden: nachweisen, abgelten, Frist halten
Wann Mehrarbeit verlangt werden darf, wie Stunden belegt werden, ob Geld oder Freizeit greift und warum der Anspruch früher verfällt als gedacht.
✓ Geprüft: 11.8.2026
Überstunden funktionieren anders, als es in Pausengesprächen klingt. Eine allgemeine Pflicht, länger als vereinbart zu arbeiten, gibt es nicht: sie folgt aus Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung oder einer echten Notlage. Dafür gibt es einen harten Arbeitsschutzrahmen — acht Stunden werktäglich, bis zehn mit Ausgleich über ein halbes Jahr — und die Pflicht des Arbeitgebers, alles über acht Stunden hinaus aufzuzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufzubewahren. Das Problem liegt fast nie bei der Frage, ob Geld zusteht, sondern bei den Belegen und bei der Frist.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Aufzeichnungen über acht Stunden hinaus bewahrt der Arbeitgeber mindestens zwei Jahre aufDie Stunden belegbar machenharte Frist
- Regelmäßige Verjährung drei JahreDie Frist prüfen, in der der Anspruch verfälltharte Frist
- Vertragliche und tarifliche Ausschlussfristen oft drei Monate — im eigenen Text nachlesenDie Frist prüfen, in der der Anspruch verfälltharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Diese Strecke geht die Kette vollständig durch: wann Mehrarbeit überhaupt verlangt werden darf und wo die gesetzlichen Grenzen liegen, wie Nachweise entstehen, die vor Gericht tragen, wodurch sich Geld oder Freizeitausgleich bestimmt und warum die Klausel «mit dem Gehalt abgegolten» nicht immer hält, welche Ausschlussfrist in Ihrem Vertrag steht und warum sie gefährlicher ist als die dreijährige Verjährung, und wie die Durchsetzung bis zur Güteverhandlung abläuft. Ihre konkrete Lage bewerten wir nicht und einen Ausgang versprechen wir nicht — die Strecke zeigt den Aufbau des Streits und die Stellen, an denen Geld unbemerkt verschwindet.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Stunden für bessere Zeiten ansparen. Die Ausschlussfrist im Vertrag beträgt oft drei Monate und beseitigt den Anspruch unabhängig davon, wie recht Sie haben.
- Sich auf die Erfassung des Arbeitgebers verlassen. Aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren ist seine Pflicht — fehlt sie, müssen Sie die Tage dennoch konkret darlegen.
- Annehmen, Überstunden seien verboten. Verboten ist das Überschreiten der Arbeitszeitgrenzen, nicht längeres Arbeiten mit Ausgleich.
- Ohne Kostenrechnung klagen. Im ersten Rechtszug des Arbeitsgerichts werden die eigenen Anwaltskosten auch dem Gewinner nicht erstattet.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Für wen ist diese Strecke gedacht?▾
Für Beschäftigte, bei denen ein Stundensaldo wächst, und für alle, die mit offenen Überstunden aus einer Firma gehen. Führungskräften nützt die Gegenperspektive: welche Aufzeichnungen und Klauseln am Ende vorgelegt werden müssen.
Wie unterscheidet sich das von einem Urlaubsstreit?▾
Urlaub folgt einem eigenen Gesetz mit eigenen Fristen und Übertragungsregeln. Bei Überstunden geht es um die Vergütung bereits geleisteter Arbeit, und dafür gelten Vertrag, Tarif und die allgemeine Verjährung.
Gilt das auch für Minijob und Teilzeit?▾
Arbeitszeitgrenzen und Aufzeichnungspflicht hängen nicht vom Umfang der Beschäftigung ab. Anders ist die Berechnung des Stundensatzes und die Wirkung auf die Minijob-Grenzen — dort lohnt besonders genaues Rechnen.
Und wenn ich freiwillig länger geblieben bin?▾
Das Schlüsselwort der Rechtsprechung lautet «angeordnet oder geduldet». Arbeit, von der die Führungskraft wusste und die sie hinnahm, zählt in der Regel; unbemerkte Eigeninitiative fast nie.