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Geld und Versicherung während der Pflege

Die vollständige Freistellung zahlt der Arbeitgeber nicht, dafür gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundes. Kranken- und Rentenversicherung sind gesondert zu klären.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

Die Finanzseite ist der Grund, aus dem die längere Freistellung am häufigsten unterbleibt — meist ohne Kenntnis der Unterstützung. Gehalt zahlt der Arbeitgeber nicht, aber es gibt ein zinsloses Darlehen, und Kranken- wie Rentenversicherung sind gesondert und zu Ihren Gunsten geregelt.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Vom zinslosen Darlehen erfuhr ich zufällig im dritten Monat ohne Gehalt. Beantragt gehört es vorher — rückwirkend kam nicht der ganze Zeitraum zusammen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Rufen Sie bei der Pflegekasse an und fragen Sie drei Dinge auf einmal: Darlehen, Krankenversicherung, Rentenbeiträge. Ein Anruf klärt die ganze Finanzseite.


HÄUFIGE FRAGEN

Wird während der längeren Freistellung Gehalt gezahlt? ▾

Nein, die vollständige Freistellung aus diesem Grund wird vom Arbeitgeber nicht vergütet. Damit die Einkommenslücke tragbar bleibt, gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundes, das monatlich ausgezahlt und später zurückgezahlt wird.

Wie funktioniert dieses Darlehen? ▾

Es deckt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wird monatlich ausgezahlt und nach Ende der Pflegezeit zurückgeführt. Der Antrag geht an das zuständige Bundesamt, nicht an den Arbeitgeber, und gehört vor den Beginn der Freistellung.

Was passiert mit der Krankenversicherung? ▾

Der Versicherungsschutz entfällt nicht, seine Form hängt aber von der Situation ab: mal greift die Familienversicherung, mal übernimmt die Pflegeversicherung Beiträge, mal ist eine freiwillige Versicherung nötig. Das gehört vorher geklärt, nicht im ersten Monat ohne Gehalt.

Läuft die Rente weiter? ▾

Bei Pflege in bestimmtem Umfang zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für die pflegende Person. Die Voraussetzungen hängen vom Pflegegrad und vom Stundenumfang ab und werden bei der Pflegekasse der gepflegten Person erfragt.

OFFIZIELLE QUELLEN

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