ROUTE
Angehörige pflegen und arbeiten
Zehn Akuttage ohne Zustimmung des Arbeitgebers, Freistellung bis sechs und vierundzwanzig Monate, zinsloses Darlehen und Versicherung.
✓ Geprüft: 1.8.2026
Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, gerät zuerst die Arbeit in Konflikt mit der Lage. Das deutsche Recht antwortet darauf mit Ansprüchen statt mit dem Wohlwollen des Arbeitgebers: In der akuten Situation darf man bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, für längere Pflege gibt es Freistellung und Arbeitszeitreduzierung.
› Mehr über diese Route
Die Route aus drei Schritten geht diese Instrumente der Reihe nach durch: die zehn Akuttage, für die eine Mitteilung genügt, die längere Freistellung bis sechs oder vierundzwanzig Monate mit strengen Ankündigungsfristen, und die Finanzseite mit zinslosem Darlehen, Krankenversicherung und Rentenbeiträgen.
Der wichtigste Vorbehalt, an dem Pläne am häufigsten scheitern: Das Recht auf längere Freistellung hängt an der Betriebsgröße, für kleine Arbeitgeber gelten Ausnahmen. Die Beschäftigtenzahl klärt man besser vor dem Familiengespräch als danach.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Für die zehn Akuttage um Erlaubnis bitten. Das ist ein Recht, keine Bitte: Der Arbeitgeber wird informiert, nicht überzeugt, und eine Ablehnung hat keine rechtliche Wirkung.
- Die längere Freistellung mündlich und kurzfristig ankündigen. Die Ankündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, sonst verschiebt sich der Beginn.
- Die Betriebsgröße nicht prüfen. Von ihr hängt ab, ob das Recht auf längere Freistellung überhaupt besteht, und das nach dem Familiengespräch zu erfahren ist bitter.
- Das zinslose Darlehen nicht rechtzeitig beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt, und rückwirkend lässt sich der ganze Zeitraum nicht mehr abbilden.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers für die zehn Akuttage?▾
Nein. Das Gesetz gibt das Recht, bis zu zehn Arbeitstage fernzubleiben, wenn in einer akuten Situation Pflege zu organisieren ist. Der Arbeitgeber wird unverzüglich informiert und über die voraussichtliche Dauer unterrichtet, zustimmen muss er nicht.
Wird die Pflegezeit bezahlt?▾
Die Akuttage deckt eine eigene Leistung der Pflegeversicherung ab; die längere Freistellung vergütet der Arbeitgeber nicht — dafür gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundes, monatlich ausgezahlt und nach Ende des Zeitraums zurückzuzahlen.
Wer gilt als naher Angehöriger?▾
Der Kreis ist gesetzlich bestimmt und weiter als gemeinhin angenommen: Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Großeltern sowie mehrere Verwandte des Partners. Maßgeblich ist das Gesetz, nicht die Vorstellung des Arbeitgebers.
Ist der Arbeitsplatz geschützt?▾
Ja, während der Freistellung gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits im Vorfeld beginnt und bis zum Ende des Zeitraums läuft. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur ausnahmsweise und mit behördlicher Zustimmung möglich.
Was wird aus Krankenversicherung und Rente?▾
Der Versicherungsschutz bleibt, seine Form hängt von der Lage ab: Familienversicherung, Beiträge der Pflegeversicherung oder freiwillige Versicherung. Bei Pflege in bestimmtem Umfang zahlt die Pflegeversicherung zudem Rentenbeiträge für die pflegende Person.