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SCHRITT

Rundfunkbeitrag: Befreiung von der Beitragspflicht

Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und BAföG sind vollständig befreit. Es muss lediglich ein Antrag gestellt werden.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Öffentlich-rechtliche Körperschaft
DOKUMENTE 2

Die Befreiung gilt nicht automatisch – sie muss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Bürgergeld (ALG II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter sowie Studierende, die BAföG beziehen.

Gültigkeitsdauer

Die Befreiung gilt für die Laufzeit Ihres Bescheids. Läuft der Bescheid ab, werden die Beiträge wieder fällig. Stellen Sie 1–2 Monate vor Ablauf einen neuen Antrag mit dem aktuellen Bescheid.

Route abgeschlossen ✓
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Die Befreiung online mit dem BAföG-Bescheid eingereicht — nach 2 Wochen bewilligt, 3 Monate rückwirkend erstattet. Sie wirkt nicht automatisch: bis zum Antrag läuft die Zahlung.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich setze eine Erinnerung auf das Bescheidende: die Befreiung erlischt mit ihm, die Zahlung startet stillschweigend neu. Den neuen Bescheid reiche ich 1–2 Monate vorher ein, um keine Rechnungslücke zu haben.


HÄUFIGE FRAGEN

Wer hat Anspruch auf volle Befreiung?

Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) und einige weitere Sozialleistungen. Grundlage ist der aktuelle Bescheid der Behörde.

Wirkt die Befreiung rückwirkend?

Bis zu 3 Jahre bei vorliegendem Bescheid für den Zeitraum — Gezahltes kann zurück. § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV formuliert es genau so: Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Nachweises beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Antragsmonats. In die Zukunft verlängert sie sich nicht automatisch: neuen Bescheid vor Ablauf einreichen.

Kleines Einkommen, keine Leistungen — gar nichts?

Statt voller Befreiung ist eine Ermäßigung auf ein Drittel für manche Gruppen möglich — etwa bei bestimmter Behinderung mit Merkzeichen RF. Dazu der Härtefall knapp über der Sozialgrenze.

Ich bin befreit — was ist mit den anderen in der Wohnung?

Nach § 4 Abs. 3 RBStV erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung automatisch auf den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie auf Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei Ihrer Sozialleistung berücksichtigt wurden. Eigene Anträge sind dafür nicht nötig.

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