Rundfunkbeitrag: Anmeldung nach dem Umzug
Pflichtbeitrag 18,36 €/Monat pro Wohnung. Nach der Anmeldung direkt auf rundfunkbeitrag.de registrieren.
WAS ZU TUN IST
Was ist das und wann erledigen?
Der Rundfunkbeitrag ist die Pflichtabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 18,36 € pro Monat und Wohnung — unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Melden Sie sich direkt nach Eingang der Meldebescheinigung an: Schulden entstehen automatisch rückwirkend, und Mahnschreiben werden an die gemeldete Adresse zugestellt.
Wo und was kostet es?
Registrierung online auf rundfunkbeitrag.de in 5 Minuten. Wer zu jemandem zieht, der für diese Wohnung bereits zahlt, teilt einfach dessen Beitragsnummer mit — kein doppelter Beitrag. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich (55,08 €) per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Häufige Fehler
Beim Einzug nicht registriert, dachte 'mach ich später'. Zwei Jahre später kam ein Mahnschreiben mit 440 € Rückstand plus Mahngebühren. Der Beitrag läuft ab Einzug — nicht erst ab Registrierung.
In eine WG gezogen, der Vormieter sagte 'ist alles bezahlt'. Er war ausgezogen und hatte sich nicht abgemeldet — die Schulden hingen an der Wohnung. Immer selbst registrieren und den Status auf rundfunkbeitrag.de prüfen.
HÄUFIGE FRAGEN
Muss ich den Beitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe? ▾
Ja. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät. Smartphone, Laptop oder Tablet in Ihrer Wohnung gelten ebenfalls als Empfangsgeräte. Eine Befreiung gibt es nur für Empfänger bestimmter Sozialleistungen.
Was, wenn in unserer Wohnung bereits jemand den Beitrag zahlt? ▾
Wenn Sie in einer Wohnung leben (gemeinsamer Mietvertrag, eine Eingangstür), zahlt nur eine Person. Wenn Sie ein separates Zimmer mit eigenem Mietvertrag haben (WG-Zimmer als eigene Wohnung), zahlen Sie selbst. Der rechtliche Status Ihres Vertrages ist entscheidend.
Wie beantrage ich eine Befreiung (Befreiung) vom Beitrag? ▾
Berechtigt sind Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG oder Asylbewerberleistungen. Antrag auf rundfunkbeitrag.de stellen und Bewilligungsbescheid der Behörde beifügen. Die Befreiung gilt ab dem ersten Tag des Antragsmonats — für vergangene Monate gibt es keine Rückerstattung.