Der Rundfunkbeitrag ist der Pflichtbeitrag jedes Haushalts zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Grundsatz: ein Haushalt – ein Beitrag, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.
So melden Sie sich an
Die Anmeldung erfolgt vollständig online auf rundfunkbeitrag.de. Sie benötigen Ihre persönlichen Daten und Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat. Dokumente müssen nicht hochgeladen werden.
Frist
Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht: Nach § 8 Abs. 1 RBStV ist der Einzug unverzüglich anzuzeigen. Wer den Beginn der Beitragspflicht nicht innerhalb eines Monats meldet, handelt ordnungswidrig (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 RBStV) — das kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Praktisch heißt das dasselbe wie beim Geld: in der ersten Woche nach der Anmeldung beim Bürgeramt erledigen.
Auf rundfunkbeitrag.de in der ersten Woche selbst angemeldet — nicht auf den Brief gewartet. Er käme ohnehin, und die Selbstanmeldung erspart die überraschende Rückforderung für Monate.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Die Beitragsnummer aus der Bestätigung aufheben: sie wird bei Umzug, Abmeldung und Zahlerwechsel in der WG gebraucht. Ich halte sie bei Steuer-ID und Kindergeldnummer.
HÄUFIGE FRAGEN
Frisch zugezogen — muss ich mich selbst anmelden?▾
Ja, wenn kein Brief kam. Der Beitragsservice schreibt Adressen aus dem Melderegister an, aber die Beitragspflicht entsteht, sobald Sie Wohnungsinhaber sind — nicht erst mit dem Brief.
Pro Person oder pro Wohnung?▾
Pro Wohnung: 18,36 € zahlt ein Haushalt unabhängig von der Personenzahl. Familie oder Paar zahlt einmal, nicht pro Kopf — der Schlüsselfakt, der in WGs Hunderte Euro spart.
Kein Fernseher — trotzdem zahlen?▾
Ja. Seit 2013 ist der Beitrag geräteunabhängig — es zahlt die Wohnung. Befreiung gibt es nur aus sozialen Gründen, nicht wegen eines fehlenden Fernsehers.