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↰ Schwerbehindertenausweis
SCHRITT

Schwerbehindert: Rechte und Vorteile

Ab GdB 50: Zusatzurlaub, Steuerfreibetrag bis 2840 €, besonderer Kündigungsschutz, Rente 2 Jahre früher und vergünstigter Nahverkehr.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Versorgungsamt / Amt für soziale Angelegenheiten

Bundesbehörde

Den Schwerbehindertenausweis (Feststellung des GdB nach SGB IX) stellt das Versorgungsamt bzw. Landesamt Ihres Bundeslandes aus.

Der Status wirkt nur dort, wo Sie ihn vorlegen: Finanzamt, Arbeitgeber und Rentenversicherung erfahren nichts automatisch. Einmal im Jahr die Liste durchgehen — die Vorteile hängen an den Merkzeichen und ändern sich mit den Gesetzen.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Einmal im Jahr gehe ich die Vorteilsliste mit dem Ausweis durch: Finanzamt, Arbeitgeber und Rentenkasse erfahren nichts automatisch — alles wird nur durch Vorlage aktiviert. Vergessen heißt ein Jahr Vorteil verloren.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Mit Merkzeichen G und Wertmarke ist der Nahverkehr fast gratis, und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt 2 Jahre früher ohne Abschläge bei 35 Jahren. Die eigenen Merkzeichen prüfen: sie öffnen die konkreten Vorteile.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie bekomme ich den Pauschbetrag? ▾

In die Steuererklärung eintragen oder direkt in ELStAM: von 384 € (GdB 20) bis 2840 € (GdB 100) jährlich, ohne Belege. Viele holen ihn aus Unwissen jahrelang nicht.

Ab welchem GdB steht was zu? ▾

Ab 50: Ausweis, 5 Tage Zusatzurlaub, Kündigungsschutz über das Integrationsamt, der Pauschbetrag (384–2840 €/Jahr), frühere Rente. Ab 30 nur die Gleichstellung. Die Pakete hängen an den Merkzeichen im Ausweis.

Muss ich es dem Arbeitgeber sagen? ▾

Nur wenn Sie Zusatzurlaub und Kündigungsschutz nutzen wollen. Viele informieren nach der Probezeit — ab dann greifen alle Rechte.

Gilt der Ausweis unbefristet? ▾

Meist 5 Jahre mit Verlängerung, bei stabilen Diagnosen unbefristet. Verlängerung 3 Monate vor Ablauf beantragen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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