Der Einspruch ist das zugänglichste Rechtsmittel gegen die Behörde: kostenlos, ohne Anwalt, per einfachem Schreiben oder über ELSTER. Die ganze Schwierigkeit ist eine: die Monatsfrist ab Zugang wahren. Man kann kurz einlegen und die ausführliche Begründung mit Belegen nachreichen; entscheidend ist, die Frist mit dem Einspruch selbst nicht zu verpassen.
Steuerbescheid: Einspruch einlegen
Der Einspruch ist ein kostenloser, einfacher Widerspruch. Die Frist ist hart: 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Ein Schreiben oder die elektronische Einlegung über ELSTER genügt, mit Angabe, womit und warum Sie nicht einverstanden sind.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Finanzamt
BundesbehördeZentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.
› Details und Tipps
Den Einspruch über ELSTER am selben Abend eingelegt, an dem der Bescheid kam — einzeilig, die Begründung eine Woche später mit Belegen. Die elektronische Einlegung gab sofort die Bestätigung: Frist sicher gewahrt.
Per Brief nur mit Sendenachweis (Einschreiben oder Fax mit Bericht). Der Streit, ob es rechtzeitig ankam, geht gegen den, der das Datum nicht belegen kann. ELSTER nimmt dieses Risiko.
HÄUFIGE FRAGEN
Was kostet der Einspruch? ▾
Nichts: der Einspruch beim Finanzamt ist kostenlos, ein Anwalt nicht nötig. Das unterscheidet ihn grundlegend vom Gericht. Deshalb lohnt ein begründeter Einspruch fast immer — zu verlieren sind nur 20 Minuten.
Muss die Begründung sofort ausführlich sein? ▾
Nein: den Einspruch fristgerecht kurz einlegen und die Begründung nachreichen. Wichtig ist, mit dem Einspruch selbst die Monatsfrist zu wahren; Details und Nachweise folgen separat.
Wie über ELSTER einlegen? ▾
Im ELSTER-Konto gibt es die Funktion für den elektronischen Einspruch zum konkreten Bescheid — schneller und mit Eingangsbestätigung. Per Brief geht es auch; dann mit Nachweis des Datums senden.