Klären, worum der Streit überhaupt geht
Das Gesetz trennt weisungsgebundene Beschäftigung von echter Selbständigkeit. Was am Ende festgestellt wird, entscheidet über Beiträge, Versicherungsschutz und Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
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› Details und Tipps
Sammeln Sie Belege für Selbständigkeit früh: Verträge mit weiteren Auftraggebern, Rechnungen, eigene Website, eigene Betriebsmittel. Ein Jahr später sind solche Spuren deutlich schwerer zu beschaffen.
Schauen Sie nicht auf das Wort Freelancer im Vertrag, sondern auf den Kalender. Bestimmt der Auftraggeber die Arbeitszeit und stellt er den Arbeitsplatz, wird genau darüber gestritten.
Nützliche Tools
- BMAS — Bundesministerium für Arbeit und Soziales legal-info
Bundesarbeitsministerium: amtliche Erläuterungen zu Arbeitsrecht, Urlaub und Arbeitszeit.
HÄUFIGE FRAGEN
Was gilt nach dem Gesetz als Beschäftigung? ▾
Beschäftigung ist nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Als Anhaltspunkte nennt das Gesetz eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Entscheidet dann der Vertrag? ▾
Nein. Entschieden wird aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Wie der Vertrag heißt, wiegt weniger als die tatsächliche Durchführung.
Wen betrifft das Verfahren typischerweise? ▾
Wer für einen einzigen Auftraggeber in dessen Räumen und Zeitplan arbeitet: Kurierfahrer, Monteure, IT-Fachkräfte in langen Projekten, Lehrkräfte, Vertretungen im Gesundheitswesen. Und gesondert Angehörige des Arbeitgebers sowie geschäftsführende GmbH-Gesellschafter.
Wer zahlt, wenn der Status umgestellt wird? ▾
Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag schuldet der Arbeitgeber. Den Anteil des Beschäftigten kann er nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend machen, und einen unterbliebenen Abzug nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen nachholen.
Ist das dasselbe wie eine Betriebsprüfung? ▾
Nein. Die Prüfung nach § 28p SGB IV läuft beim Arbeitgeber über zurückliegende Jahre und erfasst alle Entgelte. Hier geht es um ein einzelnes Auftragsverhältnis und die Frage, was es rechtlich ist.