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Statusfeststellungsverfahren: Beschäftigung oder Selbständigkeit

Wie die Clearingstelle zwischen Beschäftigung und Selbständigkeit entscheidet, warum der erste Monat zählt und was mit Beiträgen zurückliegender Jahre passiert.

✓ Geprüft: 11.8.2026

Das Statusfeststellungsverfahren ist das Verfahren, in dem die Deutsche Rentenversicherung Bund klärt, was ein Auftragsverhältnis tatsächlich ist: weisungsgebundene Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit. Die Frage klingt formal, entscheidet aber darüber, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wer sie schuldet und ob sie für zurückliegende Jahre nachgefordert werden können. Entschieden wird nicht nach der Bezeichnung des Vertrags, sondern nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände: wer Weisungen gibt, wer in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist, wessen Betriebsmittel genutzt werden.

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    SCHRITT

    Klären, worum der Streit überhaupt geht

    Das Gesetz trennt weisungsgebundene Beschäftigung von echter Selbständigkeit. Was am Ende festgestellt wird, entscheidet über Beiträge, Versicherungsschutz und Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.

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    SCHRITT

    Den Antrag bei der Clearingstelle stellen

    Entschieden wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Antrag der Beteiligten. Der Zeitpunkt wiegt schwerer als die Formulierung: der erste Monat nach Aufnahme der Tätigkeit ändert die Folgen vollständig.

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    SCHRITT

    Den Bescheid lesen und den Beginn der Versicherung prüfen

    Wichtig sind im Bescheid nicht nur die Worte Beschäftigung oder Selbständigkeit, sondern das Datum des Versicherungsbeginns und der Zeitpunkt, zu dem Beiträge fällig werden.

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    SCHRITT

    Widersprechen, wenn der Bescheid die Realität verfehlt

    Gegen den Bescheid steht der Widerspruch offen und danach die Klage beim Sozialgericht. Besonderheit dieses Verfahrens: Widerspruch und Klage hemmen die Wirkung der Entscheidung.

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    SCHRITT

    Die Folgen für Vergangenheit und Zukunft klären

    Nach dem Bescheid bleiben zwei Fragen: was mit den Beiträgen zurückliegender Jahre passiert und was sich künftig ändert. Selbst bestätigte Selbständigkeit bedeutet nicht immer Freiheit von Rentenbeiträgen.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit oder innerhalb eines Monats danachDen Antrag bei der Clearingstelle stellenharte Frist
  • Frist für Angaben und Unterlagen setzt die DRV im eigenen SchreibenDen Antrag bei der Clearingstelle stellenharte Frist
  • Widerspruch innerhalb eines Monats ab Zugang des BescheidesWidersprechen, wenn der Bescheid die Realität verfehltharte Frist
  • Beiträge: vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, bei Vorsatz dreißig JahreDie Folgen für Vergangenheit und Zukunft klärenharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Diese Strecke geht das Verfahren vollständig durch: welche Anhaltspunkte das Gesetz überhaupt für wichtig hält, wer wann den Antrag stellt, warum der erste Monat nach Aufnahme der Tätigkeit die Folgen verändert, worauf im Bescheid neben dem Ergebnis zu achten ist, wie der Widerspruch mit aufschiebender Wirkung funktioniert und was danach bleibt — Verjährung der Beiträge, Säumniszuschläge und eine eigene Rentenversicherungspflicht, die mit bestätigter Selbständigkeit nicht verschwindet. Ihren konkreten Status bewerten wir nicht und einen Ausgang versprechen wir nicht: die Strecke zeigt den Aufbau des Verfahrens und die Stellen, an denen Entscheidungen unumkehrbar werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wer braucht dieses Verfahren überhaupt?

Wer auf Werkvertrag oder als Freelancer für einen Auftraggeber arbeitet, und wer solche Auftragnehmer einsetzt. Dazu Angehörige des Arbeitgebers und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter — in diesen Fällen muss die Einzugsstelle den Antrag selbst stellen, sobald sie sie in der Meldung sieht.

Worin unterscheidet sich das von einer Betriebsprüfung?

Die Prüfung nach § 28p SGB IV läuft beim Arbeitgeber, erfasst alle Entgelte zurückliegender Jahre und endet mit einem Beitragsbescheid. Hier gibt es einen Gegenstand — die rechtliche Natur eines einzelnen Verhältnisses — und die Initiative liegt bei den Beteiligten.

Lässt sich die Antwort vorab bekommen, noch vor Vertragsschluss?

Ja, das Gesetz sieht eine Entscheidung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der beabsichtigten Umstände vor. Das ist der einzige Weg zur Haltung der Behörde ohne rückwirkendes Risiko, aber die Arbeitsbedingungen dürfen danach nicht stillschweigend geändert werden.

Was bedeutet der Bescheid für die Krankenversicherung?

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht aus diesem Auftragsverhältnis sind andere Versicherungsträger an die Entscheidung der DRV Bund gebunden — die Kasse kann es also nicht anders sehen. Praktisch heißt das: festgestellte Beschäftigung zieht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich, bestätigte Selbständigkeit lässt Sie in Ihrem eigenen Versicherungsmodell.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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