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SCHRITT

Melden: der eigenen und der gegnerischen Versicherung

Dem eigenen Versicherer binnen einer Woche (Obliegenheit). Dem gegnerischen über den Zentralruf 0800 250 0500, wenn die Versicherung unbekannt ist.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Die Chronologie ist Ihr Verbündeter: Fotos, Unfallbericht und schnelle Meldung machen den Fall unstreitig. Jeder stille Tag arbeitet für die Gegenseite.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Die Versicherung des Verursachers fand ich über den Zentralruf der Autoversicherer per Kennzeichen — ein Anruf, als der Verursacher keine Unterlagen dabeihatte. Der Dienst existiert genau dafür.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Der gegnerischen Versicherung sofort schriftlich mit polizeilichem Aktenzeichen schreiben: Telefonzusagen wiegen nichts, das schriftliche Anspruchsschreiben startet die offiziellen Antwortfristen.


HÄUFIGE FRAGEN

Welche Fristen gelten für die Meldung? ▾

Der eigenen Versicherung meist binnen einer Woche; die Forderung an die gegnerische kann später kommen, aber frühe Meldung heißt saubere Beweise. Kaskofälle dürfen gar nicht liegen bleiben.

Der Verursacher will es ohne Versicherungen regeln — einwilligen? ▾

Fast immer nein: verdeckte Schäden zeigen sich später, private Versprechen platzen. Seine Versicherung existiert genau dafür, seine Beitragserhöhung ist nicht Ihr Problem.

Ich bin unschuldig — warum meine Versicherung informieren? ▾

Die Anzeigepflicht der Police gilt schuldunabhängig, und bei Schuldstreit ist die eigene Versicherung Ihr Schutzschild. Kasko ohne Meldung kürzt die Leistung.

Die gegnerische Versicherung schickt ihren Gutachter — annehmen? ▾

Ihr Recht ist der unabhängige Gutachter Ihrer Wahl auf deren Kosten (bei erheblichem Schaden). Der Versicherungsgutachter spart für die Versicherung, nicht für Sie.

OFFIZIELLE QUELLEN

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