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Unfall: was jetzt zu tun ist

Die fünf Minuten am Ort, kein Wort zur Schuld, der Zentralruf — und die volle Anspruchsliste inklusive Anwalt auf Gegnerkosten.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Die ersten fünf Minuten nach einem Unfall entscheiden mehr als das gesamte spätere Verfahren. In dieser Zeit werden Beweise gesichert, die sich später nicht mehr herstellen lassen, und Sätze gesagt, die sich nicht zurücknehmen lassen.

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    SCHRITT

    Am Unfallort: die fünf entscheidenden Minuten

    Absichern, dokumentieren, Daten tauschen. Die Polizei muss nicht immer kommen — ein Schuldanerkenntnis unterschreiben Sie nie.

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    SCHRITT

    Melden: der eigenen und der gegnerischen Versicherung

    Dem eigenen Versicherer binnen einer Woche (Obliegenheit). Dem gegnerischen über den Zentralruf 0800 250 0500, wenn die Versicherung unbekannt ist.

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    SCHRITT

    Ihr Geld: mehr als die Reparatur

    Dem Geschädigten steht mehr zu als Blech: Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppen — und der Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

› Mehr über diese Route

Die Route aus drei Schritten führt durch alles: das Verhalten am Unfallort mit der Grundregel kein Wort zur eigenen Schuld, die Meldung bei der eigenen und der gegnerischen Versicherung über den Zentralruf, und schließlich die vollständige Liste dessen, was Sie verlangen können.

Der letzte Schritt ist meist der wertvollste: Bei fremdem Verschulden wird deutlich mehr ersetzt als die Reparatur. Dazu gehören die Wertminderung, Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten, ein eigener Sachverständiger und der Anwalt — bezahlt von der Versicherung des Verursachers.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Was ist am Unfallort zuerst zu tun?▾

Die Unfallstelle und die Beteiligten sichern, bei Verletzten Hilfe rufen, danach die Lage fotografisch dokumentieren und Daten austauschen. Die Polizei ist nicht immer nötig, bei Verletzten, Streit über die Schuld und erheblichem Schaden aber schon.

Warum kein Wort zur eigenen Schuld?▾

Weil die rechtliche Bewertung nach den Umständen erfolgt und nicht nach dem Eindruck im Stress. Ein Eingeständnis vor Ort bindet die eigene Versicherung und verschlechtert die Position, selbst wenn sich die Lage anders darstellt.

Wie findet man die gegnerische Versicherung?▾

Über den Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens — dafür existiert er. Das Kennzeichen genügt, und die Anfrage ist unmittelbar nach dem Unfall möglich.

Was lässt sich außer der Reparatur verlangen?▾

Bei fremdem Verschulden Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, ein eigenes Gutachten, Abschleppkosten und Anwaltskosten. All das gehört zum ersatzfähigen Schaden.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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