ROUTE
Unfall: was jetzt zu tun ist
Die fünf Minuten am Ort, kein Wort zur Schuld, der Zentralruf — und die volle Anspruchsliste inklusive Anwalt auf Gegnerkosten.
✓ Geprüft: 18.7.2026
Die ersten fünf Minuten nach einem Unfall entscheiden mehr als das gesamte spätere Verfahren. In dieser Zeit werden Beweise gesichert, die sich später nicht mehr herstellen lassen, und Sätze gesagt, die sich nicht zurücknehmen lassen.
› Mehr über diese Route
Die Route aus drei Schritten führt durch alles: das Verhalten am Unfallort mit der Grundregel kein Wort zur eigenen Schuld, die Meldung bei der eigenen und der gegnerischen Versicherung über den Zentralruf, und schließlich die vollständige Liste dessen, was Sie verlangen können.
Der letzte Schritt ist meist der wertvollste: Bei fremdem Verschulden wird deutlich mehr ersetzt als die Reparatur. Dazu gehören die Wertminderung, Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten, ein eigener Sachverständiger und der Anwalt — bezahlt von der Versicherung des Verursachers.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Am Unfallort Schuld eingestehen. Die Bewertung ist Sache der Versicherer und notfalls des Gerichts, im Stress Gesagtes wirkt später gegen Sie.
- Wegfahren, ohne die Lage zu dokumentieren. Fotos von Fahrzeugpositionen, Schäden und Umfeld lassen sich später durch nichts ersetzen.
- Die Werkstatt der gegnerischen Versicherung ohne eigenes Gutachten akzeptieren. Bei fremdem Verschulden dürfen Sie Sachverständigen und Werkstatt selbst wählen.
- Die Wertminderung nicht geltend machen. Bei vergleichsweise neuen Fahrzeugen ist sie erheblich, und die Versicherung erinnert nicht von sich aus daran.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Was ist am Unfallort zuerst zu tun?▾
Die Unfallstelle und die Beteiligten sichern, bei Verletzten Hilfe rufen, danach die Lage fotografisch dokumentieren und Daten austauschen. Die Polizei ist nicht immer nötig, bei Verletzten, Streit über die Schuld und erheblichem Schaden aber schon.
Warum kein Wort zur eigenen Schuld?▾
Weil die rechtliche Bewertung nach den Umständen erfolgt und nicht nach dem Eindruck im Stress. Ein Eingeständnis vor Ort bindet die eigene Versicherung und verschlechtert die Position, selbst wenn sich die Lage anders darstellt.
Wie findet man die gegnerische Versicherung?▾
Über den Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens — dafür existiert er. Das Kennzeichen genügt, und die Anfrage ist unmittelbar nach dem Unfall möglich.
Was lässt sich außer der Reparatur verlangen?▾
Bei fremdem Verschulden Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, ein eigenes Gutachten, Abschleppkosten und Anwaltskosten. All das gehört zum ersatzfähigen Schaden.