Der schriftliche Vertrag schützt beide Seiten. Zwei Grundwahrheiten: Sie bleiben dem Vermieter verantwortlich, und der Untermieter bekommt von IHNEN die Wohnungsgeberbestätigung.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Klären Sie getrennt, wer für Schäden haftet. Die Privathaftpflicht des Hauptmieters deckt den Untermieter nicht mit — er braucht eine eigene Police. Sonst wird das zerbrochene Waschbecken oder der Wasserschaden beim Nachbarn zum Streit zwischen Ihnen beiden, während dem Vermieter gegenüber ohnehin Sie haften.
Ein schriftlicher Untermietvertrag mit Möbelinventar und Zählerständen zum Einzug: beim Auszug war der Streit um Tischkratzer mit den Inventarfotos in einer Minute erledigt.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Dem Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung für seine Anmeldung ausstellen — das ist jetzt Ihre Pflicht als Aufnehmender. Verweigern ist bußgeldbewehrt, seine Anmeldung schadet Ihrem Status nicht.
HÄUFIGE FRAGEN
Der Untermieter zahlt nicht — ich schulde aber dem Vermieter.▾
Ihre volle Mietpflicht hängt nicht vom Untermieter ab. Deshalb sind Kaution und ein Vertrag mit klaren Fristen Pflicht — die Kündigung der Untermiete folgt den allgemeinen Mietregeln.
Darf ich vom Untermieter mehr verlangen als meine Miete?▾
Zuschläge für Möbel und Leistungen sind in Grenzen zulässig; in Städten mit Mietpreisbremse drohen bei Überhöhung Rückforderungen. Die transparente Kalkulation im Vertrag schützt vor Streit.
Muss ich die Untermiete versteuern?▾
Ja, grundsätzlich sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig (§ 21 EStG) — mit Abzug des anteiligen Aufwands. Bei nur vorübergehender Vermietung eines Teils bleibt es steuerfrei, wenn die Einnahmen 520 € im Jahr nicht übersteigen. Sonst in die Steuererklärung.
Der Untermieter zieht nicht aus — Schloss tauschen?▾
Nein: Untermieter genießen vollen Mieterschutz — es braucht Kündigung und notfalls Gericht. Deshalb Dauer und Auszug von Anfang an vertraglich festzurren.