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SCHRITT

Der Untermietvertrag und die WG-Fallen

Der schriftliche Vertrag schützt beide Seiten. Zwei Grundwahrheiten: Sie bleiben dem Vermieter verantwortlich, und der Untermieter bekommt von IHNEN die Wohnungsgeberbestätigung.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Klären Sie getrennt, wer für Schäden haftet. Die Privathaftpflicht des Hauptmieters deckt den Untermieter nicht mit — er braucht eine eigene Police. Sonst wird das zerbrochene Waschbecken oder der Wasserschaden beim Nachbarn zum Streit zwischen Ihnen beiden, während dem Vermieter gegenüber ohnehin Sie haften.

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Haftpflicht für jeden in der Wohnung →

Warum die Police des Hauptmieters nicht mitgilt und was eine eigene kostet.

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Wohnungsgeberbestätigung für Ihren Untermieter →

Als Wohnungsgeber sind Sie zur Ausstellung verpflichtet — in einer Minute ausgefüllt.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ein schriftlicher Untermietvertrag mit Möbelinventar und Zählerständen zum Einzug: beim Auszug war der Streit um Tischkratzer mit den Inventarfotos in einer Minute erledigt.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Dem Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung für seine Anmeldung ausstellen — das ist jetzt Ihre Pflicht als Aufnehmender. Verweigern ist bußgeldbewehrt, seine Anmeldung schadet Ihrem Status nicht.


HÄUFIGE FRAGEN

Der Untermieter zahlt nicht — ich schulde aber dem Vermieter. ▾

Ihre volle Mietpflicht hängt nicht vom Untermieter ab. Deshalb sind Kaution und ein Vertrag mit klaren Fristen Pflicht — die Kündigung der Untermiete folgt den allgemeinen Mietregeln.

Darf ich vom Untermieter mehr verlangen als meine Miete? ▾

Zuschläge für Möbel und Leistungen sind in Grenzen zulässig; in Städten mit Mietpreisbremse drohen bei Überhöhung Rückforderungen. Die transparente Kalkulation im Vertrag schützt vor Streit.

Muss ich die Untermiete versteuern? ▾

Ja, grundsätzlich sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig (§ 21 EStG) — mit Abzug des anteiligen Aufwands. Bei nur vorübergehender Vermietung eines Teils bleibt es steuerfrei, wenn die Einnahmen 520 € im Jahr nicht übersteigen. Sonst in die Steuererklärung.

Der Untermieter zieht nicht aus — Schloss tauschen? ▾

Nein: Untermieter genießen vollen Mieterschutz — es braucht Kündigung und notfalls Gericht. Deshalb Dauer und Auszug von Anfang an vertraglich festzurren.

OFFIZIELLE QUELLEN

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